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Urteil: Anwohner müssen bellende Hunde in Nachbargarten tolerieren
Anwohner müssen einem Gerichtsurteil zufolge bellende Hunde im Nachbargarten ertragen. Dies entschied das Landgericht im brandenburgischen Frankfurt an der Oder, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Geklagt hatte eine Frau aus der Gemeinde Wandlitz nördlich von Berlin.
Die Klägerin klagte auf eine Unterlassung der Tierhaltung, weil die Hunde ihrer Nachbarn aus ihrer Sicht erheblichen Lärm verursachen. Zudem würden die drei Kangal-Hirtenhunde immer wieder gegen Zaunteile stoßen, für Geruchsbelästigung und einen höheren Insektenbefall sorgen. Sie könne kein Fenster mehr öffnen und die Terrasse nicht mehr nutzen, argumentierte die Klägerin.
Die Klage wies das Gericht am Montag ab. Eine Störung durch Lärm oder Geruch, die über die Zumutbarkeitsschwelle hinausgehe, bestehe nicht, erklärte der Sprecher. Es bestehe kein Anspruch auf eine geräuschfreie Nacht. Die durch ein Sachverständigengutachten festgestellte Geräuschspitzen lägen unter den Lärmschutznormwerten, auch sei nicht in jeder Nacht Hundegebell festgestellt worden.
Es gebe auch andere Geräuschquellen, wie etwa andere bellende Hunde oder Verkehr. Die Aussagen von Zeugen, welche die Klägerin benannt habe und die mit ihr verwandt seien, habe das das Gericht nicht für überzeugend gehalten, erklärte der Sprecher.
O.Schlaepfer--VB