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Oberverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Gesichtsschleier am Steuer
Frauen muslimischen Glaubens haben einem weiteren Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf das Autofahren mit Gesichtsschleier. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte die Berufung einer Klägerin gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ab, wie ein OVG-Sprecher am Dienstag mitteilte.
Die Frau hatte eine Ausnahmegenehmigung für das Tragen eines sogenannten Nikabs beantragt und darauf verwiesen, dass sie sich gemäß ihrem Glauben außerhalb der Wohnung nur vollverschleiert zeigen dürfe. Auch im Auto sei sie den Blicken fremder Menschen ausgesetzt, weshalb es ihr erlaubt werden müsse, beim Steuern eines Autos ihren gesamten Körper einschließlich des Gesichts bis auf die Augenpartie zu verschleiern. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab, woraufhin die Frau in Berufung ging.
Die Klägerin habe es allerdings nicht vermocht, "ernstliche Richtigkeitszweifel" an der Entscheidung oder Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts aufzuzeigen, befand das OVG. Das Tragen eines Gesichtsschleiers während der Autofahrt bedeute typischerweise keine wesentliche Einschränkung für die Religionsausübung und sei angesichts der zeitlich und örtlich eingeschränkten Wirkung hinzunehmen.
Die zuständige Behörde habe ihr Ermessen rechtmäßig ausgeübt, weil der Eingriff zur Sicherstellung der effektiven automatisierten Verkehrsüberwachung gerechtfertigt sei. Der Beschluss erfolgte am 25. April. Er ist dem Sprecher zufolge unanfechtbar.
F.Stadler--VB