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Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Hafturteil gegen 27-Jährige rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach einem spektakulären Millionendiebstahl bei einer Geldtransportfirma in Brandenburg ist eine frühere Mitarbeiterin rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Potsdam, wie dieses am Montag mitteilte. Es hatte die 27-Jährige im September des Diebstahls in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 48/25)
Dem Urteil zufolge war die 27-Jährige Schichtleiterin in der Firma. Zusammen mit einem Mittäter stahl sie im September 2023 während ihrer Arbeitszeit knapp 7,4 Millionen Euro Bargeld. Die Geldbündel habe sie in Müllsäcke und einen Karton gepackt und auf einem Rollwagen verstaut, auf dem eigentlich Abfall gelagert wurde. Den Rollwagen habe sie neben der Müllpresse abgestellt und dann normal weitergearbeitet. Der Komplize lud das Geld den Feststellungen zufolge in sein Fahrzeug und fuhr damit weg.
Die 27-Jährige setzte sich zunächst nach Dubai ab, flog dann aber zurück nach Europa. Nach ihr wurde mit internationalem Haftbefehl gefahndet. Im Oktober 2023 wurde sie bei ihrer Einreise am Flughafen im schweizerischen Zürich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, der Prozess gegen sie begann im August 2024.
Das Landgericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gegen die Frau. Außerdem muss sie die 7,4 Millionen Euro plus Zinsen und Rechtsanwaltskosten an die Firma zahlen - allerdings ist dem Gericht zufolge bislang ungeklärt, wo das gestohlene Geld blieb.
Die 27-Jährige wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Der sechste Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig fand aber nach Angaben des Landgerichts keine Rechtsfehler und verwarf die Revision der früheren Schichtleiterin als unbegründet. Das Urteil vom September wurde damit rechtskräftig.
L.Meier--VB