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Landgericht Berlin: Haftstrafen und Bewährung für mutmaßliche Geldfälscher
Das Landgericht Berlin hat drei mutmaßliche Geldfälscher zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei der Angeklagten erhielten am Freitag wegen gewerbs- und bandenmäßiger Geldfälschung Freiheitsstrafe von jeweils zweieinhalb Jahren, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ein dritter Angeklagter wurde wegen Beihilfe zur Geldfälschung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Laut Anklage sollen die Männer im Juni vergangenen Jahres über eine Internetplattform größere Mengen Falschgeld zum Verkauf angeboten haben. Das Geld priesen sie demnach als echtes, aber aus dem Verkehr gezogenes Geld an. Einer der Angeklagten habe die falschen Scheine zuvor von einem chinesischen Onlinehändler erworben.
Im vergangenen August trafen sich die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft mit einem Interessenten, um ihm zweihundert gefälschte 50-Euro-Scheine zu einem Preis von 3500 Euro zu verkaufen. Tatsächlich habe der Zeuge die Täter in eine Falle gelockt. Das Geschäft sei von der Polizei beobachtet worden. Die Beamten beschlagnahmten rund 1200 Banknoten, darunter mehrere gefälschte 100-Euro-Scheine bei den Männern.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung bis zu drei Jahren und neun Monaten gefordert.
Ursprünglich waren vier Tatverdächtige zwischen 24 und 34 Jahren angeklagt. Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde am Freitag nach Gerichtsangaben abgetrennt. Er soll auf seine Verhandlungsfähigkeit hin untersucht werden.
P.Vogel--VB