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Volksbegehren für Mietenstopp in Bayern scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Initiatoren des Volksbegehrens "6 Jahre Mietenstopp" in Bayern sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen den Stopp des Begehrens gescheitert. Karlsruhe hält Verstöße gegen Grundrechte im vorhergegangenen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu dem Volksbegehren für "nicht ersichtlich", wie der Zweite Senat am Mittwoch mitteilte. Es nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.(Az. 2 BvR 1844/20)
Ziel des Volksbegehrens war, in Bayern für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke sowie Gewerkschaften. Der Verfassungsgerichtshof in München stoppte das Volksbegehren im Juli 2020 mit der Begründung, dass Bayern keine eigene Gesetzgebungskompetenz habe.
Die Initiatoren hatten zwar ausreichend Unterschriften für die Einberufung eines Volksbegehrens gesammelt, das bayerische Innenministerium lehnte dieses aber wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Freistaats ab. Diese Position bestätigte der Verfassungsgerichtshof.
Nun hatten die Initiatoren auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Dieses hatte im April vergangenen Jahres selbst den Berliner Mietendeckel gestoppt und das damit begründet, dass die Gesetzgebungsbefugnis hier nicht beim Land liege.
S.Keller--BTB