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Prozess um Affendiebstahl aus Leipziger Zoo: Mehrjährige Jugendstrafen verhängt
Im Prozess um einen Affendiebstahl aus dem Leipziger Zoo und wegen weiterer Straftaten hat das Landgericht Chemnitz drei Angeklagte zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Das Gericht sprach das Trio am Mittwoch der schweren räuberischen Erpressung, des Diebstahls und in einem Fall des gewaltsamen Widerstands gegen Polizisten schuldig und verhängte jeweils Jugendstrafen von dreieinhalb Jahren Haft, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zwei der damals 17 und 18 Jahre alten Angeklagten sollen im vergangenen Jahr einen Bartaffen aus dem Leipziger Zoo gestohlen haben. Der Affendiebstahl war nur ein Teil der umfangreichen Anklage, die den beiden jungen Männern und einem dritten Angeklagten weitere Straftaten zur Last legt, darunter den Diebstahl von Autos und Motorrädern.
Der Fall des damals 15-jährigen Bartaffenweibchens Ruma sorgte für Schlagzeilen. Die beiden Jugendlichen sollen Ende März vergangenen Jahres in der Nacht zu Ostersonntag in den Zoo eingedrungen sein, das Bartaffengehege gewaltsam geöffnet und das Tier gestohlen haben.
Vier Tage darauf wurde Ruma von einem Jogger auf einem Baum in der Nähe eines Mehrfamilienhauses gefunden. Die Polizei vermutete damals, dass der Affe nach dem Diebstahl wegen der öffentlichen Berichterstattung wieder ausgesetzt worden war.
Bei der Auswertung der Beweismittel fanden die Ermittler Bilder und Videos, auf denen die Beschuldigten mit dem Affen posierten. Der Zoo hatte nach dem Diebstahl von einer Hiobsbotschaft gesprochen. Bartaffen gehören zu den stark gefährdeten Tierarten.
A.Ammann--VB