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Pro-palästinensischer Aktivist Khalil verpasst in US-Abschiebehaft Geburt seines Sohnes
Wegen seiner Abschiebehaft in den USA hat der pro-palästinensische Aktivist Mahmoud Khalil die Geburt seines Sohnes verpasst. Khalils Ehefrau, die US-Bürgerin Noor Abdalla, teilte mit, sie habe ihren Sohn am Montag in New York ohne ihren Mann zur Welt bringen müssen, weil die US-Einwanderungsbehörde ICE Khalils vorübergehende Freilassung für die Entbindung abgelehnt habe.
"Das war eine zielgerichtete Entscheidung der ICE, um mich, Mahmoud und unseren Sohn leiden zu lassen", kritisierte Abdalla in ihrer Erklärung. "Mein Sohn und ich sollten diese ersten Tage auf Erden nicht ohne Mahmoud durchstehen." Die ICE und US-Präsident Donald Trump hätten jedoch "unserer Familie diese wertvollen Momente geraubt in dem Versuch, Mahmouds Unterstützung für die Freiheit der Palästinenser zum Schweigen zu bringen".
Der aus Algerien stammende Khalil war eines der bekanntesten Gesichter der Proteste gegen den Krieg im Gazastreifen an der Columbia-Universität in New York. Er war Anfang März von Beamten der Einwanderungs- und Grenzschutzbehörde festgenommen worden, obwohl er eine dauerhafte US-Aufenthaltsgenehmigung eine sogenannte "Green Card", besitzt und mit einer US-Bürgerin verheiratet ist.
Trump wirft Khalil und anderen Aktivisten "pro-terroristische, antisemitische und anti-amerikanische Aktivitäten" vor. Offenbar in dem Bestreben, einen Richter über Khalils Abschiebung entscheiden zu lassen, der Trumps Kurs zugeneigt ist, war der Aktivist in ein Abschiebegefängnis im südlichen Bundesstaat Louisiana verlegt worden.
US-Außenminister Marco Rubio verweist im Fall von Khalil und zahlreichen anderen pro-palästinensischen Aktivisten, denen ihr US-Visum entzogen wurde, auf ein Gesetz, das in den 50er Jahre zu Hochzeiten des Kampfs gegen Kommunisten in den Vereinigten Staaten verabschiedet worden war. Es ermöglicht die Ausweisung von Ausländern, die als Gegner der US-Politik eingestuft werden. Rubio argumentiert, dass der in der US-Verfassung verankerte Schutz der Meinungsfreiheit nicht für Ausländer gelte.
L.Wyss--VB