-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
Urteil: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Verletzungen durch SEK-Einsatz
Zwei bei einem SEK-Einsatz in Nordrhein-Westfalen verletzte Frauen haben einem Urteil des Landgerichts Wuppertal zufolge keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Einsatz des Spezialkommandos der Polizei war demnach nicht rechtswidrig, wie eine Sprecherin des Gerichts nach der Entscheidung am Donnerstag mitteilte. Das Land habe keine Amtspflichten verletzt.
Die Klägerinnen verlangten vom Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz und Schmerzensgeld in insgesamt sechsstelliger Höhe. Im Juni 2023 hatte am Haus einer der Klägerinnen ein Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) wegen des Verdachts des illegalen Goldhandels stattgefunden. Dabei wurde das Haus erheblich beschädigt.
Zwar stimmte die Adresse für die Durchsuchung. Es stellte sich aber heraus, dass der Verdächtige, um den es bei dem Einsatz ging, womöglich mit Wissen der Staatsanwaltschaft Wuppertal zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland war. Die bei dem Einsatz verletzten Klägerinnen, bei denen es sich um Angehörige des Mannes handelt, forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld für die aus dem Einsatz resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Das Gericht wies deren Forderungen der Sprecherin zufolge nun ab. Ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich wusste, wo sich der Verdächtige aufhielt, konnte demnach in dem Verfahren nicht vollständig geklärt werden. Aber selbst wenn sie es wusste, machte das den Polizeieinsatz laut Urteil nicht rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft war demnach an dem Polizeieinsatz gar nicht beteiligt. Ihr Wissen müsse sich das Land nicht zurechnen lassen.
D.Schlegel--VB