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Urteil: Einnahmen aus Musik mit strafbaren Beleidigungen dürfen eingezogen werden
Einnahmen aus im Internet veröffentlichten Musikclips, in dem Menschen in strafbarer Weise beleidigt werden, dürfen einem Gerichtsurteil aus Hessen zufolge eingezogen werden. Es handle sich dabei um Erträge aus einer Straftat, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main in einer am Donnerstag veröffentlichen Entscheidung betonte. Es geht konkret um rund 1300 Euro (Az.: 916 Ds 6443 Js 211140/23).
Der angeklagte Musiker veröffentlicht nach Gerichtsangaben Lieder mit meist politischem Inhalt. In einem Video von 2022 lief er demnach rappend mit einer AfD-Fahne durch Frankfurt am Mai und beleidigte darin zwei Politiker der damaligen Bundesregierung unter anderem als "Stricher" und "Fotze".
Das Amtsgericht verurteilte den Musiker zu einer Geldstrafe und ordnete die Einziehung sämtlicher Einnahmen an, die durch das Video entstanden. Es betonte zwar die besondere Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit mit Blickt auf Machtkritik. Amtsträger dürfen für die Art und Weise ihrer Machtausübung angegriffen werden, ohne dass gerichtliche Sanktionen drohen.
In diesem Fall überwog für das Gericht jedoch das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Politiker, weil die Äußerungen auf "Herabwürdigung" zielten. Mit seinem Video generierte der Musiker Streaming-Einnahmen von rund 600 Euro. Unter anderem wurde es nach Gerichtsangaben auf den Video- und Musikplattformen Youtube und Spotify insgesamt rund eine halbe Million Mal aufgerufen. Zudem erhielt er demnach Spenden in Höhe von 700 Euro. Diese Beträge wurden eingezogen. Das Urteil aus dem August ist rechtskräftig.
T.Suter--VB