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Drei Jahre nach tödlichem Zugunglück in Bayern: Anklage gegen zwei Männer zugelassen
Etwa drei Jahre nach einem schweren Zugunglück mit fünf Toten in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen müssen sich zwei Bahnmitarbeiter vor Gericht verantworten. Das Landgericht München II ließ die Anklage gegen einen Fahrdienstleiter und einen Bezirksleiter Fahrbahn zu, wie es am Freitag mitteilte. Die beiden Männer sollen im Juni 2022 durch Fahrlässigkeit den Tod von fünf Menschen und die Körperverletzung von 72 Menschen verursacht haben.
Das Verfahren gegen einen dritten Bahnmitarbeiter wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Mann muss 4000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen. Wann das Gericht über den Fall verhandelt, war noch nicht bekannt.
Bei dem Unfall am 3. Juni 2022 war ein Regionalzug in Burgrain entgleist. Einem im Juni 2023 veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung zufolge waren schadhafte Betonschwellen die Hauptursache für das schwere Unglück. Die Bahn tauschte präventiv hunderttausende Schwellen aus.
M.Vogt--VB