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Altbundeskanzler Schröder scheitert mit Klage gegen Verlust von Büro
Der Versuch des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD), sein staatlich finanziertes Büro per Gerichtsentscheidung zurückzubekommen, ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Dieses bestätigte am Donnerstag ein früheres Urteil, wonach Schröder das Büro gestrichen werden durfte. Für eine solche Klage seien Verwaltungsgerichte nicht zuständig, erklärte es zur Begründung. (Az. 2 C 16.24)
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte das Büro im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, "ruhend gestellt". Hintergrund waren Schröders Verbindungen nach Russland. Er gilt als persönlicher Freund von Staatschef Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn für russische Energiefirmen tätig.
Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern gaben als Grund an, dass der Altkanzler "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt" mehr wahrnehme. Schröder klagte, verlor aber vor Berliner Gerichten - und nun auch in Leipzig. In solchen Rechtsstreitigkeiten könne nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.
F.Stadler--VB