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OVG: Bundesregierung muss keine Aussage in Rechtsstreit mit Zeitung genehmigen
Zwei ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung muss keine Genehmigung für eine Aussage im Rechtsstreit mit einem Zeitungsverlag erteilt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag und wies damit eine entsprechende Klage eines Verlags zurück, wie ein Sprecher mitteilte.
Hintergrund für die Klage war die Berichterstattung einer Zeitung über einen politischen Beamten, der 2018 durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war. Der Beamte erstritt vor dem Landgericht eine Unterlassung gegen diese Berichterstattung.
Daraufhin legte der Verlag Berufung ein und nannte zwei frühere Mitglieder der Bundesregierung als Zeugen dafür, dass die Entlassung aus den berichteten Gründen erfolgt war. Eine solche Zeugenaussage bedarf der Genehmigung der Bundesregierung, die diese im März 2022 versagte.
Dies war aus Sicht des OVG rechtens. Politische Beamte könnten jederzeit ohne Angabe von Grünen in den Ruhestand versetzt werden, weil sie Schlüsselrollen für die Durchsetzung der Regierungspolitik besetzten, erklärte der Sprecher. Müssten die Gründe für eine Entlassung nachträglich offengelegt werden, wäre die Entscheidungsfreiheit künftiger Regierungsmitglieder über die Besetzung von Vertrauenspositionen eingeengt.
R.Fischer--VB