-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Anklage fordert Bewährungsstrafe
Nach dem Schuss einer Feuerwerksrakete in eine Berliner Wohnung am Silvesterabend fordert die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe für den 24-jährigen Tatverdächtigen. Er gehe davon aus, dass der palästinensische Influencer vorsätzlich gehandelt habe, sagte Staatsanwalt Tobias Dettmer in seinem Plädoyer am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Der Anwalt des Angeklagten, Axel Czapp, forderte hingegen Freispruch für seinen Mandanten.
Der Influencer hatte am frühen Abend des 31. Dezember 2024 eine Rakete in Richtung eines Mehrfamilienhauses in Neukölln geschossen. Sie durchschlug ein Fenster und explodierte im Schlafzimmer eines Ehepaars, das sich im Nebenzimmer aufhielt. Nur der schnellen Reaktion des Bewohners, der die Überreste der Rakete aus dem Fenster warf, war es laut Anklage zu verdanken, dass kein Brand entstand.
Durch die Rakete wurden Teile des Inventars beschädigt, verletzt wurde niemand. Der Beschuldigte und seine Freunde flohen nach der Tat und veröffentlichten ein Video davon in Onlinemedien. Am nächsten Tag kehrten sie zu dem Haus zurück, um sich bei dem Bewohner zu entschuldigen.
Der Beschuldigte habe aus purem Eigennutz gehandelt und die Aufmerksamkeit, die er mit der Aktion erzielen wollte, allen anderen Aspekten untergeordnet, sagte Staatsanwalt Dettmer. Hätte sich ein Mensch in dem Zimmer aufgehalten, hätte dieser durch die Rakete verletzt werden können. Wenn niemand zu Hause gewesen wäre, hätte zudem ein Brand entstehen können. Eine Sachverständige habe von einem ähnlichen Fall berichtet, bei dem eine Küche vollständig ausgebrannt sei, sagte Dettmer.
Die Angabe des Angeklagten, er sei davon ausgegangen, dass die Rakete in Richtung Himmel fliegen würde, halte er für eine Schutzbehauptung, sagte der Staatsanwalt. Auf dem Video sei nicht zu erkennen, dass der Arm absinke. Er beantragte, den Angeklagten wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung zu verurteilen.
Es sei nicht belegt, dass der Angeklagte die Rakete zielgerichtet auf das Haus geschossen habe, argumentierte hingegen Verteidiger Czapp. Das Gesicht seines Mandanten sei nicht zu sehen gewesen. Er gehe davon aus, dass er darauf bedacht war, sich selbst nicht zu verletzten. Zudem habe der Angeklagte nicht damit rechnen können, dass das Fenster zu Bruch gehe.
Die Beweisaufnahme habe zudem ergeben, dass es nicht zu einer Flammenbildung in dem Zimmer gekommen sei, so Czapp. Der Bewohner, der als Zeuge vernommen wurde, habe berichtet, dass er nichts löschen musste und nur glimmende Papierreste vorgefunden habe.
Er sehe nur die Sachbeschädigung als erwiesen an, sagte der Verteidiger. Die Strafe für diese habe sein Mandant durch die dreimonatige Untersuchungshaft aus seiner Sicht bereits verbüßt.
Der Influencer war am 4. Januar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen worden, als er ausreisen wollte. Zuvor hatte er sich seinem Anwalt zufolge bei der Polizei erkundigt, ob etwas gegen ihn vorliege. Dies sei aber an Verständigungsproblemen gescheitert, sagte Czapp.
D.Schlegel--VB