-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
Urteil aus Hessen: 1000 Euro Schmerzensgeld nach Abbruch von Spirale angemessen
Ein Schmerzensgeld von 1000 Euro für eine durch einen Materialfehler abgebrochene Spirale zur Schwangerschaftsverhütung ist angemessen. Mehr steht einer Patientin aus Hessen allerdings nicht zu, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Durch den Bruch und das Verbleiben einzelner Stücke in der Gebärmutter wurde die Frau in ihrer Gesundheit verletzt. (Az.: 17 U 181/23)
Geklagt hatte eine Frau gegen den Hersteller der Spirale aus Spanien. Da in einigen Chargen die Bruchwahrscheinlichkeit erhöht war, gab das Unternehmen 2018 eine Warnung heraus. Der Frau war die Spirale 2016 eingesetzt worden. Sie stammte aus einer der betroffenen Chargen. Da diese brach, musste sie ihr 2021 bei einer Operation unter Vollnarkose entfernt werden.
Vor Gericht klagte die Frau auf mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage in erster Instanz ab. Dies revidierte das Oberlandesgericht nun teilweise. Die Frau kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro verlangen, wie die Richter entschieden.
Sie hatte die Spirale bis zum Ablauf der fünfjährigen Liegedauer im Jahr 2021 getragen. Ob diese bereits vor der Untersuchung oder beim Entfernungsversuch brach, sei irrelevant. Die Spirale stamme aus einer Charge, bei der Materialfehler festgestellt wurden. Dadurch bestehe ein Anscheinsbeweis, dass dieser Fehler zum Bruch führte.
Die Operation, bei dem einige Bruchstücke entfernt wurden, verlief ohne Komplikationen. Daher sind 1000 Euro Schmerzensgeld laut Gericht angemessen.
T.Zimmermann--VB