-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
BGH bestätigt Schuldspruch gegen früheren Lokalpolitiker wegen Sexualdelikten
Ein früherer Lokalpolitiker aus dem Ruhrgebiet ist rechtskräftig wegen mehrerer Sexualdelikte gegen Jugendliche und ein Kind schuldig gesprochen. Über die Strafe für den früheren stellvertretenden Bürgermeister muss das Landgericht Bochum aber neu verhandeln, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mitteilte. Der Mann hatte zugegeben, sich mit Jugendlichen zu Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung verabredet zu haben. (Az. 4 StR 488/24)
Außerdem führte er mit einem 13-jährigen Kind einen stark sexualisierten Chataustausch. Verurteilt wurde er darüber hinaus wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Das Landgericht verhängte im Mai 2024 eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gegen den damals 41-Jährigen.
Nach dem Bochumer Urteil wandte er sich an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser bestätigte nun den Schuldspruch. Da der Strafrahmen für den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie aber in der Zwischenzeit abgesenkt wurde, muss über die Strafe neu verhandelt werden.
Eine 2021 in Kraft getretene Verschärfung der Strafen wurde 2024 teilweise rückgängig gemacht. Das soll verhindern, dass auch solche Menschen bestraft werden können, die sich nichts Strafwürdiges zuschulden kommen ließen - etwa Eltern oder Lehrkräfte, die Material melden wollten. Schwere Fälle können weiter mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
U.Maertens--VB