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Vor Hamburger Kita aufgestellter Weihnachtsbaum: Schuldspruch auch in zweiter Instanz
In einem Prozess um einen von einem Geschäftsmann nachts eigenmächtig auf dem Gelände einer Kita in Hamburg aufgestellten Weihnachtsbaum ist der Beschuldigte am Mittwoch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs zu einer Art Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach dem Gärtnereibetreiber nach Angaben einer Sprecherin schuldig. Abweichend vom erstinstanzlichen Urteil eines Amtsgerichts behielt es aber eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro lediglich vor. Der Mann muss zunächst nicht zahlen.
Fällig wird die Geldstrafe erst dann, wenn sich der Angeklagte erneut etwas zu schulden kommen lässt. Als Bewährungsauflage verhängte das Gericht nach Angaben der Sprecherin zugleich allerdings eine Geldbuße in Höhe von 2400 Euro, die der Mann an eine gemeinnützige Stiftung für Kinder zahlen muss.
Der Fall erregt die Gemüter bereits seit längerer Zeit. Laut Staatsanwaltschaft stellte der Beschuldigte in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember 2023 heimlich einen Weihnachtsbaum auf dem umzäunten Geländer einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt auf. Demnach tat er dies, obwohl er wusste, dass sich die Leitung der Kita gegen die Aufstellung eines Weihnachtsbaums entschieden hatte und ein unbefugtes Betreten des Gelände nicht billigte.
Nach der Tat ging der Mann selbst an die Öffentlichkeit und identifizierte sich als Urheber der Aktion, die nach seinen Angaben als eine nette Geste gedacht war. Die Kitaleitung sah dies allerdings anders und stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Für die Leitung der Einrichtung war unter anderem ein sogenannter Shitstorm in den sozialen Medien die Folge.
In erster Instanz verurteilte ein Hamburger Amtsgericht den Mann im November zu einer Geldstrafe, wobei es auf die Rechtslage verwies. Es gehe nicht um das Aufstellen eines Weihnachtsbaums, sondern um Hausfriedensbruch.
Genauso argumentierte nun auch das Landgericht in dem von dem Angeklagten angestrengten Berufungsverfahren. Auch das Landgericht betonte, dass es nicht um die Frage des Aufstellens eines Weihnachtsbaums gehe. Der Beschuldigte habe allerdings widerrechtlich ein umzäuntes Privatgelände betreten, hieß es.
Medienberichten zufolge hatte die Staatsanwaltschaft den Fall zunächst ohne öffentliche Verhandlung durch einen sogenannten Strafbefehl erledigen wollen. Das lehnte der Beschuldigte aber ab, woraufhin es zum Prozess kam.
T.Ziegler--VB