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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Bundestagsbeschluss zu Israel-Boykottaufrufen
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geht es am Mittwoch (10.00 Uhr) um die antiisraelische BDS-Kampagne. Unterstützer der Kampagne klagen gegen einen Bundestagsbeschluss von 2019. Das Parlament stellte damals fest, dass Argumentationsmuster und Methoden der Bewegung antisemitisch seien und das Existenzrecht Israels in Frage stellten. Es forderte die Bundesregierung sowie Länder, Städte und Gemeinden auf, keine BDS-Veranstaltungen zu unterstützen. (Az. 6 C 6.23)
Die Klage gegen den Beschluss hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg. Nun verhandelt das Bundesverwaltungsgericht. Ob am Mittwoch bereits eine Entscheidung fällt, ist unklar. Die international aktive Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS - deutsch: Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) fordert aus Protest gegen die Behandlung der Palästinenser eine Isolation Israels. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte sie im Verfassungsschutzbericht 2023 als extremistischen Verdachtsfall ein.
M.Schneider--VB