-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über Altersgrenze für Notare
Die vorgeschriebene Altersgrenze für den Ruhestand von Notaren beschäftigt seit Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Es begann in Karlsruhe mit der Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde eines Notars aus Nordrhein-Westfalen. Der Mann hat das 70. Lebensjahr überschritten, will aber weiterarbeiten. (Az. 1 BvR 1796/23)
In der Bundesnotarordnung ist festgelegt, dass das Amt des Notars mit 70 Jahren erlischt. Der Notar im aktuellen Fall sieht dadurch seine grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit verletzt. Um bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts weiter in seinem Beruf arbeiten zu können, stellte er auch einen Eilantrag, dieser wurde aber im Oktober 2023 abgewiesen.
Zuvor hatte der Notar auch schon beim Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Nun soll vor dem Verfassungsgericht abschließend über seine Beschwerde verhandelt werden.
Notare beurkunden verschiedene Rechtsvorgänge und beglaubigen Unterschriften, beispielsweise bei Immobilienkäufen oder Testamenten. Es handelt sich um ein öffentliches Amt. Je nach Bundesland gibt es sogenannte Nurnotare oder Anwaltsnotare. Diese arbeiten auch noch als Rechtsanwalt und absolvierten eine Zusatzausbildung zum Notar.
Der Beschwerdeführer in Karlsruhe ist ein Anwaltsnotar. Das Gericht will sich am Dienstag unter anderem über die demografische Entwicklung sowie den Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern in dem Beruf informieren. Ein Urteil wird noch nicht erwartet, es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
P.Staeheli--VB