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Brandenburger wegen Tötung von Stieftochter zu 13 Jahren Haft verurteilt
Wegen der Tötung seiner 14-jährigen Stieftochter ist ein 44-Jähriger aus dem brandenburgischen Guben zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Cottbus sprach den Mann am Mittwoch des Mordes aus Heimtücke schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Außerdem ordnete die Kammer eine Unterbringung des Manns in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin am 21. Juni 2024 mit einem Messer getötet hatte. Von einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wie sie bei Mord eigentlich vorgesehen ist, sah die Kammer ab, weil sie von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit ausging.
Laut Sachverständigengutachten leidet der 44-Jährige an einer psychischen Krankheit. Die Staatsanwaltschaft ging dem Sprecher zufolge ebenfalls von einer verminderten Schuldfähigkeit aus und beantragte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie die Unterbringung in der Psychiatrie. Die Verteidigung des Manns plädierte auf eine Verurteilung lediglich wegen Totschlags.
R.Fischer--VB