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Gericht: Krefelds Oberbürgermeister durfte AfD-Äußerung nicht "Frechheit" nennen
Das Verwaltungsgericht Krefeld hat einer Klage gegen den Oberbürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt, Frank Meyer (SPD), wegen einer unzulässigen Äußerung zu einem Redebeitrag der AfD-Stadtratsfraktion stattgegeben. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, durfte Meyer den AfD-Redebeitrag in einer Ratssitzung nicht politisch bewerten. Demnach hatte er eine Äußerung eines AfD-Ratsmitglieds als "Frechheit" bezeichnet.
Zudem habe er angegeben, dass niemand mit dem Ratsmitglied oder seiner Fraktion Politik machen wolle. Solchartige Äußerungen stünden dem Oberbürgermeister in seiner sitzungsleitenden Funktion als Ratsvorsitzender aber nicht zu, befand das Gericht. In dieser Funktion habe er sich "jedweder Teilnahme am politischen Meinungskampf zu enthalten". Die politische Bewertung des Redebeitrags durch Meyer sei daher rechtswidrig gewesen.
Geklagt hatte ein Ratsmitglied der AfD-Fraktion. Das Urteil vom Freitag ist noch nicht rechtskräftig. Über die Zulassung einer Berufung hätte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.
A.Ammann--VB