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Nach Fehler bei Zwangsversteigerung: Hausdrama wird teilweise neu aufgerollt
Der Fall einer Familie aus dem brandenburgischen Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung ihr Haus verlieren sollte, wird nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Freitag teilweise neu aufgerollt. Zwar ist klar, dass das Grundstück dem ursprünglichen Eigentümer gehört, er kann die Herausgabe verlangen. Aber die Familie muss das Haus nicht abreißen. (Az. V ZR 153/23)
Auch die Grundschuld muss nicht gelöscht werden. Die Familie kann außerdem verlangen, dass ihr die Wertsteigerung des Grundstücks erstattet wird, die durch ihren Hausbau entstand. Die Höhe der Summe ist dabei begrenzt auf die Höhe ihrer Investition - um wie viel Geld es genau geht, soll nun das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel herausfinden. Dorthin verwies der BGH den Fall zurück.
Die Familie hatte das Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung gekauft. Es gehörte einem US-Bürger, der es geerbt hatte und von der Zwangsversteigerung nichts wusste. Als er davon erfuhr, zog er vor Gericht.
Der Zuschlagsbeschluss der Zwangsversteigerung wurde wieder aufgehoben. Da diese Entscheidung rechtskräftig ist, bleibt der Kläger der Eigentümer. Das bestätigte nun der BGH. Anders als das OLG entschied er aber, dass die Familie das Haus nicht auf ihre Kosten abreißen lassen muss und dass ihr noch Geld für ihre für den Hausbau aufgewandten Kosten zustehen kann.
O.Schlaepfer--VB