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Brandenburger wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt
Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein 54-jähriger Mann aus dem brandenburgischen Rüdersdorf zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt an der Oder stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das bedeutet, dass eine Entlassung des Angeklagten nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist.
Die Kammer sei zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte seine Ehefrau mit direktem Vorsatz in einer geplanten Tat getötet habe, erklärte der Sprecher. Sie habe die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt angesehen - nicht aber das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs, da dies nicht handlungsleitend gewesen sei. Die sexuellen Handlungen hätten aus Sicht der vorrangig einen "bestrafenden" Charakter gehabt, so der Sprecher.
Laut Anklage nahm der Mann Anfang Mai 2024 sexuelle Handlungen an seiner schlafenden Ehefrau vor, die sich am Abend zuvor von ihm getrennt hatte. Als sie sich wehrte, schlug er sie laut Staatsanwaltschaft mit einem stumpfen Gegenstand ins Gesicht und tötete sie dadurch.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und Vergewaltigung sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags zu höchstens neun Jahren plädiert.
F.Fehr--VB