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Gericht: Verbot von Tanzveranstaltung an Karfreitag in Nürnberg war rechtens
Das Verbot einer Protestveranstaltungsreihe gegen das Tanzverbot an Ostern vergangenen Jahres in Nürnberg ist rechtens gewesen. Eine Klage des Münchner Bunds für Geistesfreiheit auf Feststellung der Rechtswidrigkeit wurde am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen, wie das bayerische Gericht am Donnerstag mitteilte.
Der Bund für Geistesfreiheit hatte für Gründonnerstag und Karfreitag 2024 eine Veranstaltungsreihe in Nürnberg geplant, an der 14 Klubs teilnehmen wollten. Diese waren dem Verband zufolge als provokative Gegenveranstaltungen zu den christlichen Feiertagen und als Protest gegen die sogenannten stillen Tage gedacht. Aus Sicht des Bunds für Geistesfreiheit sind Tanzverbote "Instrumente der Bevormundung und Kontrolle von Menschen".
Das Ordnungsamt der bayerischen Stadt genehmigte die Veranstaltungsreihe damals nicht und verwies dem Verband zufolge auf eine "erhebliche Störung des Ruhe- und Stillecharakters des Karfreitags". In Bayern gilt das gesetzliche Tanzverbot am Aschermittwoch, am Gründonnerstag, am Karfreitag, am Karsamstag, an Allerheiligen, am Volkstrauertag, am Totensonntag, am Buß- und Bettag und an Heiligabend. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die nun getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
J.Marty--VB