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Mörder von 14-jähriger Ayleen: Landgericht Gießen bestätigt Sicherungsverwahrung
In einem Prozess gegen den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen hat das Landgericht Gießen erneut Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten angeordnet. Als Gesamtstrafe bestätigte das Gericht am Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe verbunden mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Landgericht in der hessischen Stadt hatte den damals 30-jährigen Jan Heiko P. bereits im September 2023 wegen Mordes an Ayleen zur Höchststrafe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte im August vergangenen Jahres die Verurteilung weitgehend. Das Landgericht musste allerdings in einem Punkt, bei dem es um die Strafe für das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte geht, wegen einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung zum Strafrahmen neu verhandeln. Zudem gab es gegen P. eine weitere Anklage wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt mit einem Kind.
Über die Einzelstrafen musste das Landgericht Gießen nun neu entscheiden und darauf basierend eine neue Gesamtstrafe aussprechen. Erneut zu befinden hatten die Richter wegen der Gesetzesänderung auch darüber, ob die anschließende Sicherungsverwahrung bestehen bleibt.
Bei den nun verhängten Einzelstrafen von anderthalb Jahren wegen Sichverschaffens kinderpornografischer Inhalte sowie zwei Jahren und drei Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt mit einem Kind ging es nach Gerichtsangaben nicht um Ayleen, sondern um ein 13-jähriges Mädchen. Der Angeklagte soll von dem Kind Nacktfotos erhalten und während eines Videokontakts onaniert haben.
Ayleen war im Juli 2022 in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde P. festgenommen.
Wie das Landgericht im ersten Prozess feststellte, hatte er das Mädchen aus dessen Heimatort abgeholt und nach Hessen gebracht. Dort habe er sie entweder gewürgt, um sie wehrlos zu machen und vergewaltigen zu können, oder nach einem Sexualdelikt erwürgt.
T.Germann--VB