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Geplanter Anschlag an schwedischem Parlament: Mehrjährige Haftstrafen in Jena
Wegen der Planung eines Anschlags am schwedischen Parlament in Stockholm hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) zwei Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach Angaben vom Donnerstag verhängte es gegen einen 30-jährigen Afghanen eine fünfeinhalbjährige Freiheitsstrafe. Einen ebenfalls aus Afghanistan stammenden 24-Jährigen verurteilte das OLG zu vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis.
Nach Feststellungen des Gerichts wollten die Beschuldigten als Reaktion auf öffentlichkeitswirksame Koranverbrennungen in Schweden einen Anschlag im Bereich des Parlaments in Stockholm begehen. Dabei wollten sie demnach Schusswaffen einsetzen und möglichst viele Abgeordnete und Polizisten töten.
Laut Urteil legte der 30-jährige Angeklagte im August 2023 einen Treueschwur auf den IS-Anführer ab und schloss sich dem regionalen Ableger Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) an. Anschließend recherchierten die beiden seit 2015 und 2016 in Deutschland lebenden Männer unter anderem im Internet die örtlichen Gegebenheiten und Wege zur Anreise. Im September 2023 versuchten sie vergeblich, in Tschechien auf dem Schwarzmarkt eine Pistole zu kaufen.
Verurteilt wurden die Beschuldigten unter anderem wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie wegen Verabredung zum Mord. Dazu kamen Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, weil sie eine Spende von 200 Euro über Mittelsmänner an den IS schickten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die zwei Männer wurden im März vergangenen Jahres im Raum Gera in Thüringen festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. In dem Verfahren legte der 30-Jährige nach Gerichtsangaben ein "weitgehendes Geständnis" ab, was strafmildernd gewertet wurde. Strafschärfend berücksichtigten die Richter die Schwere des geplanten Verbrechens sowie die Tatsache, dass der IS-Ableger ISPK eine "besonders gefährliche" und für "Gräueltaten" bekannte terroristische Organisation sei.
A.Zbinden--VB