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Urteil in Hessen: Biontech muss keinen Schadensersatz wegen Impfschäden zahlen
Das Pharmaunternehmen Biontech muss im Falle behaupteter Schäden nach einer Impfung gegen das Coronavirus keinen Schadensersatz zahlen. Für die Beurteilung einer Nutzen-Risiko-Abwägung kommt es auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse an, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Diese muss die Klägerin gegebenenfalls beweisen (Az.: 23 U 13/24).
Eine Frau hatte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt. 2021 war sie drei Mal mit dem Impfstoff Corminaty geimpft worden. Seitdem leidet sie nach eigenen Angaben unter anderem an einer Herzmuskelschwäche und starken Konzentrationsstörungen. Vor den Impfungen sei sie gesund und leistungsfähig gewesen, erklärte die Frau.
Das Landgericht Frankfurt wies die Klage in erster Instanz ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und den Gesundheitsschäden gibt.
T.Germann--VB