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Toter Zweijähriger in Gelsenkirchener Kita: Bewährungsstrafen für Erzieherinnen
Im Fall eines in einer Kita gestorbenen Zweijährigen in Gelsenkirchen hat das Landgericht Essen zwei Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von jeweils sechs Monaten verurteilt. Beide sollen zudem jeweils 5000 Euro an die Eltern des Kinds zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
In dem Prozess ging es um einen Vorfall vom August 2021. Das Kind war nach einem Mittagsschlaf in der Kindertagesstätte leblos gefunden worden. Laut Obduktionsergebnis erstickte der Junge, nachdem er mit seinem Kopf in einem Gitter seines Hochbetts steckengeblieben war.
Das Kind richtete sich im Bett auf, hob mit dem Kopf die Platte des oberen Betts an und blieb in einem Gitter stecken. Es erstickte dann unter dem Gewicht der oberen Matratzenauflage. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass das Bett an dieser Stelle nicht richtig verschraubt gewesen war.
In erster Instanz sprach das Amtsgericht Gelsenkirchen die beiden Frauen im Oktober 2023 frei, weil dieser handwerkliche Fehler für die Erzieherinnen nicht vorhersehbar gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt waren die Betten schon seit zehn Jahren problemlos im Einsatz.
Dass die Platte nicht richtig verschraubt war, fiel vorher nie auf. Dies sah das Landgericht in zweiter Instanz nun anders. Die am Bett festgestellten Mängel entlasten die beiden Erzieherinnen demnach nicht.
C.Stoecklin--VB