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Zwei Richter im Iran am Sitz des Obersten Gerichts getötet
In der iranischen Hauptstadt Teheran sind Berichten staatlicher Medien zufolge zwei Richter auf dem Gelände des Obersten Gerichtshofs von einem Angreifer erschossen worden. Die Website "Misan" der iranischen Justiz meldete, ein bewaffneter Mann habe am Samstag einen "geplanten Mordanschlag" ausgeführt. Anschließend habe sich der Angreifer "selbst getötet". Die staatliche Nachrichtenagentur Irna berichtete, ein weiterer Mensch sei verletzt worden.
"Misan" teilte mit, die getöteten Richter Ali Rasini und Mohammed Moghisseh hätten "Verbrechen gegen die nationale Sicherheit, Spionage und Terrorismus" bekämpft.
Justizsprecher Asghar Dschahangir sagte im staatlichen Fernsehen, ein "Mann mit einer Pistole in einer Hand" sei in das Zimmer der zwei Richter eingedrungen und habe auf sie geschossen. In Verbindung mit der Tat seien weitere Menschen festgenommen worden, fügte er hinzu, ohne weitere Details zu nennen.
Die Motive der Tat blieben zunächst unklar. Der Angreifer habe keinen Fall vor dem Obersten Gericht gehabt, erklärte die Justiz-Website. Sie bezeichnete den Angriff jedoch als "terroristisch".
Der iranische Präsident Massud Peseschkian rief die Behörden auf, schnell zu handeln, "um die Dimensionen und Aspekte dieser verwerflichen Tat zu untersuchen und die Täter zu ermitteln".
Die USA hatten 2019 Sanktionen gegen Moghisseh verhängt. Das US-Finanzministerium begründete dies damals damit, dass er "zahllosen unfairen Verfahren" vorgesessen habe, "bei denen Anklagen unbegründet waren und Beweise missachtet wurden".
Der Website zufolge hatte es bereits 1998 ein Attentat auf Rasini gegeben, der mehrere wichtige Posten in der iranischen Justiz innehatte. Damals hätten die Attentäter eine Bombe in Rasinis Auto platziert.
Im Jahr 2005 war der bekannte Richter Hassan Moghaddas von zwei bewaffneten Männern auf offener Straße in einem Teheraner Geschäftsviertel ermordet worden. Zwei Männer wurden für die Tat verurteilt und zwei Jahre nach dem Attentat öffentlich gehängt.
T.Germann--VB