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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche Russland-Spione
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei Deutschrussen erhoben, die für Russland spioniert haben sollen. Der mutmaßliche Haupttäter Dieter S. soll sich zu Anschlägen auf militärisch genutzte Infrastruktur in Deutschland bereiterklärt haben, wie die Karlsruher Behörde am Montag mitteilte. Potenzielle Anschlagsziele soll er bereits ausgekundschaftet haben, die beiden anderen Angeschuldigten hätten ihm spätestens ab März 2024 dabei geholfen.
S. soll von Ende 2014 bis September 2016 in der Ostukraine Kämpfer einer bewaffneten Einheit der selbsternannten prorussischen Volksrepublik Donezk gewesen zu sein. Mit einem anderen solchen Kämpfer, der außerdem einem russischen Geheimdienst angehört, soll er sich ab Oktober 2023 über mögliche Sabotageaktionen in Deutschland ausgetauscht haben.
Diese sollten vor allem dazu dienen, "die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren", wie die Bundesanwaltschaft ausführte. S. habe eingewilligt, Sprengstoff- und Brandanschläge auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte zu begehen. Außerdem habe er Sabotageaktionen gegen Bahnstrecken für den Transport von Militärgütern zugesagt.
Zur Vorbereitung habe er Informationen über potenzielle Anschlagsziele in Bayern gesammelt und Einrichtungen der US-Streitkräfte, einen Verladebahnhof und eine Werkzeugherstellerfirma ausgespäht. Dabei habe er Fotos und Videos gemacht und die Informationen an den Geheimdienstmitarbeiter weitergegeben.
Mitte April wurde S. zusammen mit seinem mutmaßlichen Komplizen Alexander J. festgenommen. Beide wurden nun angeklagt, außerdem der dritte mutmaßliche Helfer Alex D. Nur S. sitzt noch in Untersuchungshaft. Bereits im Oktober war gegen ihn eine erste Anklage wegen der mutmaßlichen Kämpfe für die sogenannte Volksrepublik Donezk erhoben worden, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
Nun kommen unter anderem die Vorwürfe der geheimdienstlichen Agententätigkeit und der Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie zur Brandstiftung dazu. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht München.
C.Kreuzer--VB