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Frau in Lüneburg bei Böllerwurf verletzt - Tumulte bei Feuerwerksverkauf in Lindau
Bei der Explosion eines Böllers vor ihren Füßen ist in Lüneburg eine Frau verletzt worden. Die 42-Jährige erlitt einen kurzzeitigen Hörverlust, nachdem ihr Jugendliche den Böller vor die Füße geworfen hatten, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Im bayerischen Lindau kam es zu gleich zwei Vorfällen beim Einkauf von Feuerwerkskörpern, wobei ein Kunde verletzt wurde.
In Stuttgart und Wilhelmshaven wurden Autos durch Feuerwerkskörper beschädigt. In der baden-württembergischen Landeshauptstadt waren es nach Angaben der Polizei 13 geparkte Fahrzeuge, die vor allem am Lack beschädigt wurden. Am Samstag waren demnach mehrere Notrufe eingegangen, weil etwa 15 Jugendliche und Heranwachsende Feuerwerkskörper abfeuerten. Die Gruppe floh zunächst vor der eintreffenden Polizei. Später sei sie offenbar wieder zurückgekommen, hieß es.
Die Polizei rückte ein weiteres Mal aus und kontrollierte mehrere Menschen. Sie bekam auch Hinweise auf ein Auto, aus dessen Kofferraum hinaus Pyrotechnik und Feuerwerk verteilt worden sei. Zeugen sagten außerdem aus, dass einige Feuerwerksraketen gezielt auf Passanten abgefeuert worden seien. Deswegen wird auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Im niedersächsischen Wilhelmshaven brannte eine Gruppe junger Männer laut Polizei Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe eines geparkten Autos ab, in dem zwei Frauen saßen. Auch hier wurde das Auto beschädigt.
In Lindau stritten zwei Kunden in einem Supermarkt um Feuerwerkskörper und schlugen sich dabei, wie die Polizei in Kempten mitteilte. Einer der Beteiligten sei dann weggegangen.
Ebenfalls in einem Supermarkt in Lindau wurde ein Kunde verletzt. Ein Mitarbeiter wollte der Polizei zufolge die Regale auffüllen, wurde aber durch den großen Andrang fast bis ins Lager gedrängt. Er habe die Feuerwerkskörper in die Menge geworfen, damit auch weiter hinten stehende Kunden etwas abbekommen sollten.
Eine Feuerwerksbatterie habe die Oberlippe eines 21-Jährigen getroffen. Er habe im Krankenhaus genäht werden müssen. Gegen den Supermarktmitarbeiter wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
A.Kunz--VB