-
Empörung nach Freispruch für maltesischen Geschäftsmann in Mordfall Caruana Galizia
-
Studie: Reale CO2-Bilanz von Plugin-Hybriden wird immer schlechter
-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
-
Nach Krösche-Gerüchten: Frankfurt betont "Geschlossenheit"
-
Uber streicht weltweit jede zehnte Stelle und stellt Betrieb in Nigeria und Uganda ein
-
Basketball: Nyara Sabally im deutschen WM-Kader
-
Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei
-
Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein
-
Medien: DFB will Kompass-Modell durchsetzen
-
"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus
-
"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf
-
Ellbogenbruch: Golfprofi Schmid fällt lange aus
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU bereitet neue Russland-Sanktionen vor
-
Formel 1: Hadjar fehlt auch in Monza
-
Céline Dion singt mit Fans vor ihrem Pariser Hotel
-
Minister: Israel plant Umsiedlung von Bevölkerung des Gazastreifens
-
USA: Goldener Trump-Dollar kommt in Umlauf
-
Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart
-
Selenskyj bietet Deutschland nach Anschlagsversuch in Leipzig Hilfe an
-
Nach Angriff auf Hochzeitsfeier: Teheran wirft den USA "Kriegsverbrechen" vor
-
Rücksichtslos gefahren: Golf-Star Tiger Woods verliert vorerst Führerschein
-
Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts
-
Nach Autounfall: Woods bekennt sich doch schuldig
-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Chinas Präsident Xi kündigt bei Besuch in Ägypten Ausweitung von Investitionen an
-
Taliban-Regierung verteidigt Protestverbot gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer sieht "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Studie: KI-Chatbots können Sanktionen gegen russische Medien umgehen
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. kündigt mehrwöchige Trauerzeit an
-
Trump nominiert Hung Cao dauerhaft zum US-Marine-Staatssekretär
Vergewaltigungsprozess in Avignon: Vier bis 20 Jahre Haft für die 51 Angeklagten gefordert
Im Vergewaltigungsprozess in Avignon hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ihre Strafforderungen für alle 51 Angeklagten abgeschlossen: Neben der Höchststrafe von 20 Jahren für den Hauptangeklagten Dominique Pelicot forderte sie zwischen vier und 18 Jahren Haft für die übrigen Angeklagten. Das Urteil solle deutlich machen, "dass es keine normale, versehentliche oder unfreiwillige Vergewaltigung gibt", betonte die Staatsanwältin Laure Chabaud am Mittwoch in Avignon.
Die Verurteilung der Täter solle den Opfern sexualisierter Gewalt Hoffnung machen, sagte die Staatsanwältin. Sie wies die Argumentation vieler Angeklagten zurück, sie hätten "nicht die Absicht gehabt", Pelicots Frau Gisèle zu vergewaltigen. Dies sei nur ein Versuch, "sich ihrer Verantwortung zu entziehen", betonte Chabaud. "Solche Zauberformeln funktionieren nicht im Gericht", warnte sie mit Blick auf die nun anstehenden Plädoyers der Verteidigung.
Insgesamt forderte die Staatsanwaltschaft höhere Strafen als üblicherweise für Vergewaltigungen verhängt werden. 2022 lag die durchschnittliche Haftstrafe für Vergewaltiger in Frankreich bei 11,1 Jahren. Die 50 Mitangeklagten hatten alle Pelicots Einladung angenommen, seine damalige Ehefrau Gisèle im Zustand der Bewusstlosigkeit zu vergewaltigen. Er hatte ihr zehn Jahre lang immer wieder Schlafmittel verabreicht, um sich allein oder gemeinsam mit Internetbekanntschaften an ihr zu vergehen.
Für einen einzigen Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft lediglich vier Jahre Haft wegen sexueller Nötigung. Wegen einer Erektionsstörung war es nicht zu einer Vergewaltigung gekommen. Für die übrigen Angeklagten forderte sie zwischen zehn Jahre und 18 Jahre Haft.
Bei mehreren Angeklagten waren zudem kinderpornographische Bilder gefunden worden. Ein anderer war bereits wegen der Vergewaltigung seiner Tochter verurteilt gewesen. Mehrere der Angeklagten kamen mehrfach zu Pelicot, um dessen bewusstlose Frau zu vergewaltigen. Vier von ihnen kamen sechs Mal. Einer der Angeklagten benutzte kein Kondom, obwohl er HIV-positiv war. Ein anderer kopierte Dominique Pelicots Vorgehen und vergewaltigte zusammen mit ihm seine eigene Ehefrau.
Auf die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sollte am Nachmittag das Plädoyer der Anwältin von Dominique Pelicot folgen. Er ist der einzige, der die Taten von Anfang an gestanden hatte.
Anschließend sind die Anwälte der übrigen Angeklagten an der Reihe. Es ist damit zu rechnen, dass viele von ihnen argumentieren werden, dass sich ihre Mandanten nicht bewusst waren, dass es sich um eine Vergewaltigung handelte. Einer hatte argumentiert, dass die Anwesenheit des Ehemanns ausreiche, um das Einverständnis der Frau anzunehmen.
33 der Angeklagten hatten erklärt, nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein. Staatsanwältin Chabaud hatte dies als "medizinischen und juristischen Unsinn" bezeichnet. "Im Jahr 2024 kann niemand mehr sagen: 'Sie hat nichts gesagt, also war sie einverstanden'", betonte sie. Das Urteil in dem Prozess soll spätestens am 20. Dezember fallen.
Der Prozess hat in Frankreich Forderungen nach einer Änderung des Sexualstrafrechts neu aufleben lassen. Bislang steht dort im Gesetz, dass ein Täter Gewalt oder Zwang angewendet oder angedroht haben muss, um ihn wegen Vergewaltigung zu verurteilen. Von einer fehlenden Zustimmung des Opfers ist nicht die Rede. Eine parteiübergreifender Gesetzesentwurf soll demnächst eingebracht werden, um dies zu ändern.
G.Haefliger--VB