-
Hape Kerkeling hält Vortrag bei der SPD-Bundestagsfraktion - für Demokratie
-
Empörung nach Freispruch für maltesischen Geschäftsmann in Mordfall Caruana Galizia
-
Studie: Reale CO2-Bilanz von Plugin-Hybriden wird immer schlechter
-
Nach Vandalismus: Dolly Parton erhält neuen Stern auf "Walk of Fame"
-
Wahnsinns-Gegentor: Aber Bayern souverän weiter
-
Venezuela unterzeichnet milliardenschwere Verträge mit Chevron, ENI und GE Vernova
-
"Kein Fan": Trump froh über Ausreise von Harry und Meghan
-
CL: Wolfsburg und Frankfurt scheitern dramatisch
-
Macron eröffnet Ausstellung von Bayeux-Wandteppich in London
-
US-Richterin verhindert Abspaltung der Google-Werbeplattform
-
Gespräche in der EU über Reform des Auswärtigen Dienstes
-
Filmfestival von Venedig: Hollywoodstar George Clooney für Lebenswerk geehrt
-
Nach Krösche-Gerüchten: Frankfurt betont "Geschlossenheit"
-
Uber streicht weltweit jede zehnte Stelle und stellt Betrieb in Nigeria und Uganda ein
-
Basketball: Nyara Sabally im deutschen WM-Kader
-
Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU wieder vor Linkspartei
-
Ukraine führt neues zweistufiges Luftalarm-System ein
-
Medien: DFB will Kompass-Modell durchsetzen
-
"Trump-Straße": Trump erwägt Umbenennung der Straße von Hormus
-
"Brutale Diktatur": USA rufen Partner zur Ächtung Nicaraguas auf
-
Ellbogenbruch: Golfprofi Schmid fällt lange aus
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU bereitet neue Russland-Sanktionen vor
-
Formel 1: Hadjar fehlt auch in Monza
-
Céline Dion singt mit Fans vor ihrem Pariser Hotel
-
Minister: Israel plant Umsiedlung von Bevölkerung des Gazastreifens
-
USA: Goldener Trump-Dollar kommt in Umlauf
-
Frau stirbt nach Attacke mit Messer und Feuer durch Ehemann in Stuttgart
-
Selenskyj bietet Deutschland nach Anschlagsversuch in Leipzig Hilfe an
-
Nach Angriff auf Hochzeitsfeier: Teheran wirft den USA "Kriegsverbrechen" vor
-
Rücksichtslos gefahren: Golf-Star Tiger Woods verliert vorerst Führerschein
-
Ermittlungen nach Angriffen auf Umspannwerke wegen Anschlagsverdachts
-
Nach Autounfall: Woods bekennt sich doch schuldig
-
US-Ölriese Chevron will Ölförderung in Venezuela verdoppeln
-
Zwei Leichen in Mehrfamilienhaus in Bayern: Haftbefehl gegen Verdächtigen
-
Niederlande verlagern 86 Tonnen ihrer Goldreserven aus USA und Kanada nach London
-
George Clooney: Die USA "werden von den am wenigsten qualifizierten Leuten regiert"
-
"Sprache der Eskalation": Bundesregierung weist Kritik aus Moskau zurück
-
Reiche stimmt Reform der Einkommensteuer im Kabinett zu - der Ärger der SPD bleibt
-
EU-Kommission genehmigt Reiches Pläne für neue Gaskraftwerke
-
Filmfestival in Venedig: Jury-Präsidentin kritisiert geringen Frauenanteil im Wettbewerb
-
Nach Anschlagsversuch in Leipzig: EU stützt Deutschlands Vorgehen gegen Russland
-
Stallbrand in Niedersachsen: 120 Schweine verenden
-
Mädchen zu Selbstverletzung genötigt und Männer attackiert: Jugendstrafe in Hamburg
-
Anschlag auf NRW-Umspannwerk: Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik gefunden
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer bescheinigt "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Chinas Präsident Xi kündigt bei Besuch in Ägypten Ausweitung von Investitionen an
-
Taliban-Regierung verteidigt Protestverbot gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen
-
Erntebilanz: Agrarminister Rainer sieht "massive Krise von nationaler Tragweite"
-
Studie: KI-Chatbots können Sanktionen gegen russische Medien umgehen
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. kündigt mehrwöchige Trauerzeit an
Bundesverfassungsgericht erlaubt Zwangsbehandlung von Betreuten auch ambulant
Wenn ein unter Betreuung stehender Mensch zwangsweise medizinisch behandelt werden muss, muss er dafür nicht unbedingt stationär ins Krankenhaus. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Eine Zwangsbehandlung im eigenen Wohnumfeld muss demnach unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. (Az. 1 BvL 1/24)
Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Das können zum Beispiel Menschen mit einer schweren psychischen Krankheit sein, mit einer geistigen Behinderung oder mit Demenz. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden.
Dafür gelten allerdings hohe Hürden. Zwangsbehandelt werden dürfen Menschen nur dann, wenn die Behandlung unbedingt notwendig ist, weil sonst ein ernster gesundheitlicher Schaden droht, und wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Außerdem muss zuvor versucht werden, die Betroffenen zu überzeugen. Nur wenn sie die Notwendigkeit nicht erkennen oder nicht danach handeln können, darf zwangsweise behandelt werden.
Bislang war vorgeschrieben, dass eine solche Behandlung ausnahmslos in einem Krankenhaus stattfinden muss. Nur um diese Frage ging es in Karlsruhe. Der Betreuer einer Frau mit paranoider Schizophrenie hatte sich an den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt. Die Frau musste mehrmals zwangsbehandelt werden.
Der Betreuer wollte, dass ihr die Medikamente gegen die Psychosen - die sie nicht nehmen wollte - in ihrer Wohneinrichtung verabreicht werden dürfen. Die Frau werde in der Klinik retraumatisiert, gab er an. Sie habe teils fixiert werden müssen und einen Spuckschutz bekommen, um zur zwangsweisen Behandlung gebracht zu werden.
Der BGH legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. Dieses entschied nun, dass die Regelung bis Ende 2026 geändert werden muss, bis dahin gilt das bisherige Recht. Nur unten strengen Voraussetzungen dürfen Betroffene aber auch außerhalb einer Klinik, also beispielsweise in ihrem Pflegeheim, zwangsbehandelt werden.
Das ist dann der Fall, wenn ihnen in der Klinik eine deutliche Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit droht und dieses Risiko in der Einrichtung deutlich niedriger ist. Als ein Beispiel für ein solches Risiko führte das Gericht an, dass Demenzkranke durch einen Ortswechsel extrem verwirrt werden könnten.
Im Krankenhaus drohe unter Umständen auch die Ansteckung mit einer Infektionskrankheit. Müssten Betroffene mit körperlichem Zwang dorthin gebracht werden, könnten sie dabei außerdem verletzt werden.
Zweite Voraussetzung für eine mögliche Ausnahme ist, dass die Wohneinrichtung eine gute medizinische Versorgung bietet. Der Krankenhausstandard müsse nahezu erreicht werden, erklärte das Gericht.
Die Frage des BGH bezog sich zwar auf eine frühere Regelung. Die seit 2023 geltende Neuregelung ist aber gleich, über beide entschied das Verfassungsgericht nun. Es betonte, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen an strenge Voraussetzungen gebunden und "nur als letztes Mittel zulässig" sind.
Die Entscheidung fiel knapp mit fünf zu drei Stimmen. Ein Verfassungsrichter, Heinrich Wolff, verfasste eine abweichende Meinung. Er befürchtet, dass die Schutzstandards für Patienten abgesenkt werden könnten.
Die Reaktionen auf das Urteil fielen gemischt aus. Die Leiterin der Einrichtung, in der die Frau mit Schizophrenie lebt, war zur Verkündung nach Karlsruhe gereist. Andrea Gerlach drückte die Hoffnung aus, dass die Medikamentengabe in Zukunft für die Betroffene mit Wahnvorstellungen mit weniger Leid verbunden sein könnte.
Rüdiger Hannig von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen äußerte sich dagegen kritisch. Die Menschen, mit denen Betroffene täglich zusammen seien, sollten auf einmal Zwang ausüben, sagte er.
Auch der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kritisierte das Urteil scharf. Damit sei auch außerhalb von Kliniken eine zwangsweise Verabreichung von Medikamenten oder eine Fixierung, zum Beispiel zu Hause, gestattet. "Die Schutzpflicht des Staats gegenüber den Bürgern wird mit diesem Urteil auf perfide Weise ins Gegenteil verkehrt", erklärte Vorstandsmitglied René Talbot.
H.Gerber--VB