-
Jovic gewinnt Duell der Toptalente - Osaka nun gegen Rybakina
-
"Deutschland kann Raumfahrt": Rakete von bayerischem Unternehmen erreicht Orbit
-
Von der Leyen reist nach Grönland
-
Wählerinnen und Wähler stimmen in Sachsen-Anhalt über neuen Landtag ab
-
Weißes Haus: US-Gesandte und Putin erörterten "konkrete Pläne" zur Beendigung des Kriegs
-
"Deutschland kann Raumfahrt": Trägerrakete Spectrum hat Orbit erreicht
-
Wirtschaftsweise: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt würde Fachkräfte abschrecken
-
Özdemir fordert "Hochdruck" beim Schutz sicherheitsrelevanter Infrastruktur
-
Revolutionsgarden: Iran nimmt nach US-Angriff Tanker in Hormus-Meerenge ins Visier
-
Nach Drohnenvorfall: Innenministerium plant Schutzschirm gegen russische Sabotage
-
Putin führt Gespräche mit US-Gesandten über Ukraine
-
Putin empfängt US-Gesandte zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Bei Musiala-Comeback: Bayern patzt auf Schalke
-
Russisches Fernsehen: Putin empfängt US-Gesandte zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Knoten platzt gegen Japan - wieder alles drin für DBB-Frauen
-
Mit Moral und Glück: BVB siegt nach Comeback
-
Vuelta: Brenner gewinnt schwere Bergetappe - Mas weiter vorne
-
Vor der Wahl: Tausende Menschen feiern Demokratiefest in Magdeburg
-
DFB-Pokal: Bayern empfangen Magdeburg
-
Zehn Tage nach Sturzflut in Nepal weckt Bergung von zwei Überlebenden neue Hoffnung
-
"Einer der prägenden Charakterdarsteller": Michael Mendl gestorben
-
Füllkrug trifft: Werder ringt Leipzig nieder
-
Elversberg setzt Traumstart fort - Wagner sieht Gelb-Rot
-
US-Militär: Drei iranische Öltanker der iranischen Revolutionsgarden zerstört
-
Entscheidendes Eigentor: BVB siegt nach Comeback
-
Bis September rund 52.500 Anträge für E-Auto-Prämie bewilligt
-
Sensation in Monza: Gasly holt die Pole-Position
-
Vor der Wahl: Mehrere tausend Teilnehmer feiern Demokratiefest in Magdeburg
-
Ungarn will wehrpflichtigen Ukrainern weiter Schutz gewähren
-
Zwölf Sprengstoffvorrichtungen in Sachsen gefunden - Polizei prüft Verbindung
-
Trump-Gesandte mit Vorschlag zu Beendigung des Ukraine-Kriegs in Moskau eingetroffen
-
Infekt: Peterson fehlt DBB-Frauen gegen Japan
-
Nach 3:0-Führung: Wolfsburg verschenkt Heimsieg
-
Nürnberg gibt erstmals Punkte ab
-
Mehrere tausend Teilnehmer versammeln sich zu Demokratiefestival in Magdeburg
-
Nach Sturzflut in Nepal: Rettung von zwei weiteren Überlebenden weckt neue Hoffnung
-
Russell in Monza vor Hamilton - Antonelli Vierter
-
Rechtsstreit um Briefwahl in den USA geht in weitere Runde
-
Anderthalb Wochen nach Sturzflut zwei weitere Menschen in Nepal lebend geborgen
-
US-Gesandte Kushner und Witkoff zu Gesprächen über Ukraine-Krieg in Moskau
-
Verletzter Pogacar beendet Saison - und verlängert bis 2032
-
"Eines der prägendsten Gesichter der Filmlandschaft": Michael Mendl gestorben
-
Schauspieler Michael Mendl gestorben
-
Nach Eklat in Lyon: UEFA sperrt Fener-Profi Guendouzi
-
Angriffe auf Umspannwerke: Amprion-Chef will für Unternehmen mehr Befugnisse
-
Mehr als neun Tage nach Sturzflut weiterer Mensch lebend aus Tunnel in Nepal gerettet
-
S04-Legende Thon hofft auf würdigen Neuer-Abschied auf Schalke
-
CDU im Saarland wählt Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet weiter nach Verdächtigem
-
Weiter Suche in Nepal nach Überlebenden der Sturzflut - Zahl der Toten erneut gestiegen
Karlsruhe: Kein Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft bei Kirchgeld
Zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften darf beim sogenannten besonderen Kirchgeld seit 2014 kein Unterschied mehr gemacht werden. Die entsprechende Regelung des sächsischen Kirchensteuergesetzes, die bis Ende 2015 galt, ist nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Kirchgeld ist eine Sonderform der Kirchensteuer. (Az. 2 BvL 6/19)
Sie wird nur in einem besonderen Kontext erhoben - nämlich wenn ein Paar bei der Einkommensteuer gemeinsam veranlagt wird, aber nur einer von beiden Kirchenmitglied ist und derjenige wenig oder nichts verdient. Der Gedanke dahinter ist, dass sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kirchenmitglieds durch ein hohes Einkommen des Partners erhöht.
Seit August 2001 konnten homosexuelle Paare in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Steuerlich wurden sie aber zunächst anders behandelt als heterosexuelle Ehepaare. Erst nach einem Urteil des Verfassungsgerichts im Mai 2013 wurde geregelt, dass sie sich zusammen veranlagen lassen und so auch die Vorteile des Ehegattensplittings nutzen konnten. Zum Oktober 2017 wurde schließlich die Ehe für alle eingeführt.
Im sächsischen Kirchensteuergesetz waren zum Thema des besonderen Kirchgelds bis Ende 2015 nur Ehepaare erwähnt. Eine mit einem Mann verheiratete Frau, die Mitglied einer Kirche war, zog vor Gericht. Das sächsische Finanzgericht in Leipzig setzte das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob hier gegen das Grundgesetz verstoßen werde, weil Ehepaare ohne sachlichen Grund schlechter gestellt würden.
Das bejahte das Verfassungsgericht nun. Das Gesetz in seiner alten Fassung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die unterschiedliche Behandlung von Ehen und Lebenspartnerschaften sei eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung, die verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Beide Institute, Ehe und Lebenspartnerschaft, seien rechtlich verbindlich verfasste Lebensformen.
Die Entscheidung aus Karlsruhe gilt aber nur für die Jahre 2014 und 2015. Für Veranlagungszeiträume bis zum 31. Dezember 2013 bleibe die Vorschrift weiter anwendbar, erklärte das Gericht. Ab 2016 galt ein geändertes Gesetz. Der Gesetzgeber in Sachsen muss den Verfassungsverstoß für 2014 und 2015 nun bis Ende Juni beseitigen.
C.Koch--VB