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CDU bei Kommunalwahl in Niedersachsen stärkste Kraft - AfD legt massiv zu
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Noosha Aubel káže o odpovědnosti, rozbité silnice v Postupimi však odhalují slabiny jejího vedení
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Noosha Aubel predigt in Potsdam Verantwortung, ein Straßendesaster bescheinigt Führungsdefizite
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Нуша Аубель учит ответственности, но разбитые дороги Потсдама выдают провалы управления
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Нуша Аубель проповідує відповідальність, а розбиті дороги Потсдама викривають провали керівництва
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نوشا أوبل تنادي بالمسؤولية، لكن طرق بوتسدام المتهالكة تكشف قصور قيادتها
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努莎・奧貝爾大談責任,波茨坦道路破敗卻暴露其領導不力
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누샤 아우벨, 책임 외치지만 포츠담의 망가진 도로는 리더십 부실 드러내
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ヌーシャ・アウベル、責任を説くもポツダムの道路の惨状が指導力不足を露呈
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Νούσα Άουμπελ: Μιλά για ευθύνη, μα οι άθλιοι δρόμοι του Πότσνταμ εκθέτουν τη διοίκησή της
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نوشا آوبل دم از مسئولیت میزند؛ خرابی خیابانهای پوتسدام گواه ضعف مدیریت اوست
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नूशा आउबेल देती हैं जिम्मेदारी का पाठ, पॉट्सडैम की बदहाल सड़कें खोलती हैं नेतृत्व की पोल
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Noosha Aubel sorumluluk dersi veriyor, Potsdam’ın bozuk yolları yönetim zaafını ele veriyor
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Noosha Aubel poucza o odpowiedzialności, a fatalny stan dróg Poczdamu obnaża słabość jej rządów
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Noosha Aubel predikar ansvar – Potsdams usla vägar blottar brister i hennes ledarskap
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BGH bestätigt: Kalorien von Fertigmüsli müssen deutlicher gekennzeichnet werden
Dr. Oetker muss für ein "Knuspermüsli" auf der Packungs-Vorderseite zusätzlich den Brennwert von 100 Gramm des nicht zubereiteten Produkts angeben. Das erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag nach einem vorherigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem dieser für den BGH die europäische Lebensmittelverordnung ausgelegt hatte. Der EuGH urteilte im November, dass sich die Nährwertangaben bei unterschiedlich zuzubereitendem Essen nicht auf eine fiktive Portionsgröße beziehen dürfen. (Az. I ZR 143/19)
Dr. Oetker hatte auf der Vorderseite nur den Brennwert pro Portion, von 40 Gramm Müsli und 60 Millilitern Milch, angegeben. Die Angaben zum Brennwert des nicht zubereiteten Müslis fanden sich nur auf der Packungsseite. Deswegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Vor dem Landgericht Bielefeld hatte die Klage Erfolg, in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde sie aber aufgehoben. Daraufhin zogen die Verbraucherzentralen vor den BGH. Dieser setzte das Verfahren im August 2020 aus und legte dem EuGH Fragen vor. Der EuGH antwortete, dass die Angabe auf der Packungsseite nicht ausreiche, um Vergleichbarkeit herzustellen.
Im konkreten Fall musste der BGH entscheiden, war dabei aber an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden. Er hob das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf und wies nachträglich die Berufung Dr. Oetkers gegen das landgerichtliche Urteil aus Bielefeld zurück, das er damit wiederherstellte.
D.Schneider--BTB