-
Neue Nummer 1 der Welt: Rybakina im US-Open-Halbfinale
-
Merz sieht auch nach AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt Verbotsverfahren weiterhin skeptisch
-
Britische Polizei weitet Ermittlungen gegen Partei von Nigel Farage aus
-
50 Tage nach Tour-Sturz: Lipowitz-Comeback in Italien
-
Norweger verabschieden beliebten Monarchen: König Harald V. in Oslo beigesetzt
-
Porsche vollzieht Ausstieg aus Bugatti-Joint-Venture - Erlös von einer Milliarde Euro
-
USA erleben heißesten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen
-
Vuelta: Brennan siegt erneut - und erreicht Degenkolb-Marke
-
Bodö/Glimt vor Bayern-Duell demütig: "Sie sind die Besten"
-
Autobahn in die Schweiz gesperrt - "Bild": Sprengstoff-Alarm bei Autokontrolle
-
Schleswig-Holstein: Ein Toter bei Gewalttat in Ratzeburger Supermarkt
-
Minister Klingbeil legt Strategie für bessere Finanzbildung von Bürgern vor
-
Nach Anschlägen auf Stromversorgung: Verdächtiger in Untersuchungshaft
-
Frankreichs Rechtspopulisten: Le-Pen-Nichte drängt nach vorne
-
Krise in Ceuta: EU stellt Spanien 114,7 Millionen Euro Nothilfe zur Verfügung
-
FC Bayern bindet Toptalent Binder langfristig
-
Iran verschärft Angriffe auf Ziele in Golfregion - Feuer auf mehreren Schiffen
-
Feuer auf Baustelle nahe Bundeskanzleramt in Berlin - Polizei ermittelt
-
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach
-
Angleichung an Aktien: Bundesregierung plant Steuerreform für Kryptowährungen
-
Ölpreis wieder über 100 Dollar - Spritpreise binnen einer Woche stark gestiegen
-
Queerer Mensch in Berlin von Unbekannten verletzt
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: BSW schließt Sondierungen mit AfD nicht aus
-
In Hotel eingebrochen und von Polizisten auf Dienstreise erwischt - Festnahme
-
WM-Viertelfinale: Lange warnt vor Belgien-Star Meesseman
-
Pistorius: Steigende Wehr-Ausgaben sind "Ausdruck der ernsten Lage"
-
AfD-Politiker würdigt Putin als "geschätzten Präsidenten" - Pistorius sieht "Verrat"
-
Abschied von König Harald V.: Trauerfeier in Oslo für beliebten Monarchen
-
Digitale Brieftasche d-you: Ausweis, Führerschein und Uni-Zeugnis in einer App
-
Kölner Karneval: Festkomitee setzt bei neuem Dreigestirn auf nächste Generation
-
Gift in Kaffee und tödliche Brecheisenattacke: Urteil aus Niedersachsen rechtskräftig
-
Trotz Vollkasko: Versicherung muss zu hohe Werkstattrechnung nicht ganz bezahlen
-
Schlechte Pisa-Ergebnisse: Merz bietet Ländern "Kraftanstrengung" bei Bildung an
-
Schwiegermutter mit Wagenheberstange erschlagen: Lebenslange Haft in Heilbronn
-
Bremen: Radfahrerin stirbt nach Angriff von psychisch krankem Mann
-
Bundesregierung verärgert über Trump-Unterstützung für AfD in Sachsen-Anhalt
-
Extremsommer hat höherprozentigen Champagner zur Folge
-
Vorwurf Volksverhetzung: Freispruch für CDU-Politiker aus Sachsen-Anhalt bestätigt
-
Spanien erlebte dieses Jahr seinen heißesten Sommer seit Beginn der Aufzeichnungen
-
Digitalministerium: Digitale Brieftasche "d-you" startet am 2. Januar
-
Merz verschiebt Telefonat mit Trump - Zusammenhang mit Aussage zu AfD-Sieg unklar
-
RKI: Knapp vier von fünf Menschen ab 65 Jahren bewegen sich zu wenig
-
Frühere BSW-Abgeordnete gründen Fraktion - Regierung in Thüringen arbeitet weiter
-
Suche nach weiteren Überlebenden in Nepal zwei Wochen nach Sturzflut im Himalaya
-
Pferde geraten bei Kutschfahrt in Panik: Zwölfjähriger in Thüringen schwer verletzt
-
FC Bayern: Champions-League-Titel das "große Ziel"
-
Trauerzug mit Sarg von Harald V. und Trauergottesdienst mit Schweigeminute in Oslo
-
Harter Schlagabtausch bei Generaldebatte - AfD: "Schwarz-Rot ist vorbei"
-
Klage scheitert vor EU-Gericht: Booking darf eTraveli nicht übernehmen
-
FC Bayern: Champions-Leage-Titel das "große Ziel"
Geringere Haftstrafe in Drogenprozess nach neuem Cannabisgesetz in Magdeburg
Vor dem Hintergrund der Teillegalisierung von Cannabis hat das Landgericht Magdeburg die Strafe gegen einen zuvor wegen Drogenhandels verurteilten Angeklagten gemildert. Der Angeklagte wurde in einem neuen Prozess am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Im Oktober vergangenen Jahres war der 30-Jährige unter Einbeziehung einer anderen Freiheitsstrafe zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Angeklagte ging laut Gerichtsangaben in Revision. Daraufhin hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Mai die Verurteilung auf. Zur Begründung hieß es, dass seit dem im April in Kraft getretenen Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis die Taten teilweise anders zu bewerten sind und eine geringe Strafe droht.
Das Landgericht musste deshalb erneut über die Strafe verhandeln. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Seit der Teillegalisierung von Cannabis sind Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe wird vorerst über sogenannte Anbauvereine ermöglicht.
D.Schaer--VB