-
"Washington Post": Kennedy Center drohen Bankrott und baldige Schließung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU wird stärkste Kraft - AfD legt massiv zu
-
AfD-Chefin Weidel fordert Neuwahlen im Bund
-
Schwesig fordert Mitsprache der Länder bei Sozialreformen
-
Klimakapitel aus US-Richterleitfaden unter politischem Druck gestrichen
-
Wadephul: "Ungarn und Deutschland schlagen neues Kapitel auf"
-
CDU bei Kommunalwahl in Niedersachsen stärkste Kraft - AfD legt massiv zu
-
Noosha Aubel káže o odpovědnosti, rozbité silnice v Postupimi však odhalují slabiny jejího vedení
-
Noosha Aubel predigt in Potsdam Verantwortung, ein Straßendesaster bescheinigt Führungsdefizite
-
Нуша Аубель учит ответственности, но разбитые дороги Потсдама выдают провалы управления
-
Нуша Аубель проповідує відповідальність, а розбиті дороги Потсдама викривають провали керівництва
-
نوشا أوبل تنادي بالمسؤولية، لكن طرق بوتسدام المتهالكة تكشف قصور قيادتها
-
努莎・奧貝爾大談責任,波茨坦道路破敗卻暴露其領導不力
-
누샤 아우벨, 책임 외치지만 포츠담의 망가진 도로는 리더십 부실 드러내
-
ヌーシャ・アウベル、責任を説くもポツダムの道路の惨状が指導力不足を露呈
-
Νούσα Άουμπελ: Μιλά για ευθύνη, μα οι άθλιοι δρόμοι του Πότσνταμ εκθέτουν τη διοίκησή της
-
نوشا آوبل دم از مسئولیت میزند؛ خرابی خیابانهای پوتسدام گواه ضعف مدیریت اوست
-
नूशा आउबेल देती हैं जिम्मेदारी का पाठ, पॉट्सडैम की बदहाल सड़कें खोलती हैं नेतृत्व की पोल
-
Noosha Aubel sorumluluk dersi veriyor, Potsdam’ın bozuk yolları yönetim zaafını ele veriyor
-
Noosha Aubel poucza o odpowiedzialności, a fatalny stan dróg Poczdamu obnaża słabość jej rządów
-
Noosha Aubel predikar ansvar – Potsdams usla vägar blottar brister i hennes ledarskap
-
Geiselsöder tröstet Fiebich: "Bin stolz auf sie"
-
Vogel verpasst historischen Grand-Slam-Titel
-
"Brutal zulegen": Polzin und HSV in Krisenstimmung
-
Nach Pfiffen: Karl entschuldigt sich für Jubel-Geste
-
Zverevs kurioser Titel-Moment - Becker sieht noch mehr Majors
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Madrid
-
Wadephul reist zu Besuch nach Budapest
-
Commerzbank-Übernahme: Klingbeil empfängt Unicredit-Chef
-
Wahlausgang in Schweden trotz knappen Vorsprungs für Opposition offen - Verluste für Rechtspopulisten
-
Bilger: AfD-Absage an Infrastruktur-Milliarden für Sachsen-Anhalt "verheerend"
-
Zverev krönt Traumjahr mit US-Open-Sieg
-
Hauchdünner Vorsprung für linke Opposition bei Wahl in Schweden - Verluste für Rechtspopulisten
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: Hochrechnung sieht CDU vor SPD und AfD
-
Dauersieger legt nach: Rekordchampion USA erneut Weltmeister
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: Ergebnisse erster Oberbürgermeisterwahlen liegen vor
-
Linke Opposition liegt bei Wahl in Schweden vorn - Rechtspopulisten mit Stimmverlusten
-
Explosion von Wohnhaus in Weimar: Polizei geht von absichtlicher Sprengung aus
-
Nachwahlbefragungen: Linke Opposition liegt bei Wahl in Schweden vor rechtem Block
-
Trump: "Negative Kräfte" hinter Forderungen nach Drosselung von KI-Entwicklung
-
Arbeitssieg im Wunderdorf: Bayern stoppt Aufsteiger Elversberg
-
Frühes Rot - City gewinnt Manchester-Derby dennoch
-
47,10: Agyekum pulverisiert seinen Hürden-Rekord
-
Söder warnt vor Scheitern der Bundesregierung - Kretschmer: Brauchen CSU-Gen
-
Russland greift Bahnstrecken in der Ukraine an - Zug nach Polen getroffen
-
Blech statt Bronze: DBB-Frauen gehen beim Heimturnier leer aus
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen stellt Vorrechte für Franzosen in Aussicht
-
Nächste Klatsche: HSV tief in der Krise
-
Golf: Henseleit gewinnt erstmals Solheim Cup mit Team Europa
-
Mit Rennglück: Antonelli triumphiert auch in Madrid
Sportvereinen droht weitreichende Umsatzsteuerpflicht
Sportvereinen droht eine weitreichende Umsatzsteuerpflicht. Denn sie können sich nicht mehr unmittelbar auf eine Öffnungsklausel im EU-Recht berufen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Er setzte damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um. Wie weit die Steuerpflicht reicht, hängt von der Finanzverwaltung ab und ist rechtlich weitgehend offen. Der deutsche Gesetzgeber könnte aber Klarheit schaffen. (Az: V R 48/20)
Mit seinem Grundsatzurteil änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung und wies eine Klage des Golfclubs Schloss Igling im bayerischen Kreis Landsberg am Lech ab. Dessen Mitgliedsbeitrag ermöglicht die Nutzung des vereinseigenen Golfplatzes. Darüber hinaus vermietet der Verein gegen Entgelt beispielsweise Golfbälle und Ballautomaten oder auch Caddys. Schläger können gekauft werden.
Nach deutschem Recht würde zumindest auf die Zusatzleistungen Umsatzsteuer fällig, möglicherweise aber auch auf die Mitgliedsbeiträge. Dennoch wurde die Umsatzsteuerpflicht der Sportvereine bislang großzügig gehandhabt. Dies stützte sich auf eine Öffnungsklausel in der Umsatzsteuerrichtlinie der EU. Diese erlaubt eine Steuerbefreiung aller "in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehender Dienstleistungen".
Auf Vorlage des BFH entschied aber im Dezember 2020 der EuGH, dass die Vereine sich darauf nicht unmittelbar berufen können. Die nach EU-Recht möglichen Steuerbefreiungen müssten danach zunächst im nationalen Recht umgesetzt werden.
Weil der deutsche Gesetzgeber dies bislang nicht tat, musste der BFH nun nach dem derzeit engen deutschen Recht entscheiden. Danach sind nur Kurse und Veranstaltungen umsatzsteuerfrei, "soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht". Dies würde auf jeden Fall Turniere und auch kompakte Sportkurse umfassen.
Ob auch ein vom Mitgliedsbeitrag abgedecktes wöchentliches Training noch als "Kurs" angesehen werden kann, ist dagegen offen. Grund ist, dass es auf das deutsche Recht bislang gar nicht ankam, weil Streitfälle ohnehin nach dem EU-Recht entschieden wurden. Dies ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung aber nicht mehr möglich.
Ob es in der Frage der Mitgliedsbeiträge zum Schwur kommt, hängt auch von der Finanzverwaltung ab. Diese sieht gemeinnützige Sportvereine bislang gar nicht als Unternehmen an, so dass ihr Kernangebot von vornherein nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
Ob die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung daran festhält, ist offen. Zudem teilen die Finanzgerichte diese Auffassung nicht. Jede Umsatzsteuerklage eines Vereins würde daher derzeit erfolglos bleiben.
Klarheit kann nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH nur der Gesetzgeber schaffen, indem er die Öffnungsklausel des EU-Rechts nutzt. Für die Kultur geschah dies bereits, für den Sport dagegen nicht.
J.Fankhauser--BTB