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Rettungsbeihilfe für rumänische Airline Tarom mit Binnenmarkt vereinbar
Die Rettungsbeihilfe Rumäniens zugunsten der Fluggesellschaft Tarom ist mit dem Binnenmarkt vereinbar. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte am Mittwoch in Luxemburg die entsprechende Genehmigung der EU-Kommission vom Februar 2020. Sie erlaubte Rumänien, der Airline ein Darlehen von knapp 37 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. (Az. T-718/20)
Dagegen klagte die ungarische Wizz Air. Das Gericht wies die Klage aber nun zurück. Es begründete seine Entscheidung unter anderem mit dem schlechten Zustand des rumänischen Straßen- und Schienennetzes: Die Kommission habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass die Unterbrechung von in- oder ausländischen Tarom-Flugverbindungen wahrscheinlich zu schwerwiegenden sozialen Härten oder zu schwerem Marktversagen führen würde.
K.Thomson--BTB