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Lange Haftstrafen für Männer nach Millionendiebstahl aus Schließfach in Berlin
Nach einem spektakulären Diebstahl von Schmuck, Uhren und Bargeld in Millionenhöhe aus einer Schließfachanlage in Berlin müssen die Täter für mehrere Jahre in Haft. Das Landgericht Berlin verurteilte die Männer am Donnerstag zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und acht Jahren. Sie hätten durch die Tat vor eineinhalb Jahren nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch immateriellen Schaden etwa durch den Diebstahl von Familienschmuckstücken verursacht, sagte der Vorsitzende Richter Michael Mattern in seiner Urteilsbegründung.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 42-jährige Muhammet H. die Tat geplant hatte. Er wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts verabredete er mit dem 52-jährigen Angeklagten Thomas St., dass die Schließfächer, die letzterer für seine Kunden verwaltete, sowie Tresorräume eines Uhrenhändlers im November 2022 ausgeräumt werden sollten.
St. legte in dem Prozess ein weitreichendes Geständnis ab. Sein Motiv waren Schulden, die er durch die Beteiligung an dem Diebstahl begleichen wollte. Seine Verteidigung verwies auf die Kronzeugenregelung und forderte einen Freispruch. Dem kam das Gericht aber nicht nach und verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Haft. St. habe zwar beachtliche Aufklärungshilfe geleistet, sein Tatbeitrag sei aber ebenfalls exorbitant, sagte Richter Mattern. "Ohne ihn wäre es nicht gegangen."
So war es St., der H. die Grundrisse der Räume in Berlin-Charlottenburg übergeben hatte, ihn als Bauarbeiter verkleidet die Schließfächer und Tresore inspizieren ließ und eine neue, fingierte Wachfirma einstellte, die aus den späteren Tätern bestand. Einer von ihnen war Kenan S., der am Donnerstag zu sieben Jahren und vier Monaten verurteilt wurde.
Ihm händigte St. die Transponder und Codes für die Räume aus. Gemeinsam mit weiteren Tätern verschaffte S. sich am Tag darauf Zugang dazu, während St. dafür sorgte, dass die Alarmanlage ausgeschaltet war. Zwölf Stunden lang waren die Täter dann damit beschäftigt, die insgesamt 295 Schließfächer aufzubrechen, das Diebesgut in ein Fahrzeug zu verladen und in mehreren Fuhren abzutransportieren.
Als in der für die Alarmanlage zuständigen Zentrale auffiel, dass diese immer noch ausgeschaltet war und die Kameras mit Farbe übersprüht waren, riefen die zuständigen Mitarbeiter in der Schließfachanlage an und erreichten S., der ein verabredetes Codewort nicht nennen konnte. So flog die Tat auf. S. warnte seine Mittäter und legte mit Hilfe bereits vorbereiteter Autoreifen und Benzin ein Feuer, um Spuren zu verwischen.
Ebenfalls verurteilt wurde der 26-jährige Mahmoud M., der für insgesamt vier Jahre und vier Monate in Haft soll, weil er nach Überzeugung der Kammer Beihilfe leistete. Unter anderem geschah dies demnach durch die Erstellung der Bewerbungsunterlagen für die angebliche Wachfirma.
Sein Onkel Bilal M. wurde hingegen wie von der Verteidigung gefordert freigesprochen. St. hatte zwar auch ihn belastet, diese Aussagen seien aber nicht ausreichend gewesen, sagte Richter Mattern. Die Staatsanwaltschaft hatte für Bilal M. eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert.
Die Schadenssumme bemaß das Gericht mit 17,6 statt der von der Staatsanwaltschaft angeführten 50 Millionen Euro. Die Summe sei "sehr zugunsten der Angeklagten" errechnet worden, betonte der Richter.
K.Hofmann--VB