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Anklage gegen Mann wegen Mordversuchs in Berlin und Geiselnahme in Niedersachsen
Gegen einen 25-Jährigen, der offenbar mit einer Geiselnahme in Niedersachsen auf ein Bekennervideo zu einem von ihm verübten Mordanschlag in Berlin aufmerksam machen wollte, hat die Berliner Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Die Vorwürfe lauten auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Geiselnahme, versuchte Nötigung und Bedrohung, wie die Anklagebehörde am Dienstag mitteilte. Der Mann war Ende Februar festgenommen worden.
Bei einer Autofahrt am 26. Februar soll er versucht haben, seine ehemalige Freundin zu dem Geständnis zu bringen, dass sie ihn betrogen habe. Er soll dabei gedroht haben, ihre 16-jährige Schwester und andere Menschen zu töten, wenn sie dies nicht zugebe. Zwei Tage später soll er versucht haben, diese Ankündigung umzusetzen.
In Berlin-Friedrichshain soll er einen Passanten von hinten angegriffen und zu Boden gebracht haben. Er habe den 42-Jährigen mit Schlägen, Tritten und einem Messer lebensgefährlich verletzt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Leben des Opfers habe nur durch eine Notoperation gerettet werden können. Der 25-Jährige soll versucht haben herauszufinden, was er bei einer solchen Tat empfinde. Die Anklagebehörde sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.
Nach der Tat soll der 25-Jährige ein Bekennervideo produziert und online veröffentlicht haben. Das Video habe aber seiner Meinung nach zu wenig Beachtung gefunden. Noch am selben Tag habe er im Rathaus seines Heimatorts, der niedersächsischen Gemeinde Sehnde, eine Frau mit einem Messer in seine Gewalt gebracht. So habe er auf das Video hinweisen wollen. Die Polizei habe die Situation deeskaliert, ohne dass jemand verletzt wurde, hieß es weiter.
Der 25-Jährige wurde noch am selben Tag festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Anhaltspunkte für eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung, durch die er nicht schuldfähig sein könnte. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Berliner Landgericht.
A.Zbinden--VB