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Faeser spricht sich erneut gegen AfD-Verbotsverfahren aus
In der neuerlichen Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erneut gegen diesen Schritt ausgesprochen. "Politisch sehe ich es nach wie vor so, dass man der AfD nicht mit einem Verbotsverfahren begegnen sollte, sondern sie politisch stellen sollte", sagte Faeser am Dienstag bei der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 2023. Zuvor hatte sich ein zivilgesellschaftliches Bündnis für einen raschen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Faeser bewertete die jüngste Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster zur AfD als "Erfolg für den Verfassungsschutz". Das Gericht hatte die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als "rechtsextremen Verdachtsfall" als rechtens bestätigt. Das Urteil entfachte abermals eine Diskussion um ein Verbotsverfahren.
Am Montag forderte ein Bündnis die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, einen solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. "Nutzen wir die Instrumente unserer Demokratie zum Schutz ihrer Grundprinzipien! Mobilisieren wir, damit ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt wird", heißt es in dem Aufruf. Ein AfD-Verbot sei nicht nur eine juristische Auseinandersetzung, sondern auch eine zivilgesellschaftliche. Initiiert wurde der Aufruf unter anderem vom Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, sowie dem Stiftungsdirektor der Gedenkstätte Buchenwald, Jens-Christian Wagner.
M.Schneider--VB