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Urteil in Hagen: Psychiatrie für Mann wegen Tötung von schlafender Obdachloser
Ein psychisch kranker 29-Jähriger ist wegen der Tötung einer schlafenden Obdachlosen vom Landgericht Hagen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Die Richter in der nordrhein-westfälischen Stadt sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Dienstag als erwiesen an, dass der schuldunfähige Mann die schlafende Frau im September auf einer Treppe vor einem Bankgebäude in Iserlohn erschossen hatte.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beantragten demnach die Einweisung des Manns in die Psychiatrie. Bei einem schuldfähigen Menschen wäre die Tat als heimtückischer Mord zu werten gewesen, sagte der Sprecher. Der Angeklagte sei jedoch an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt und habe nach dem Bericht eines psychiatrischen Gutachters während der Tat an einer akuten Phase gelitten.
Er sei deshalb nicht in der Lage gewesen, die Tat als Unrecht anzusehen. Der Gerichtssprecher sprach mit Blick auf die Tat von einer "dreifachen Tragödie" für Opfer, Familie und den Beschuldigten. Dieser habe bis zu seiner Erkrankung vor wenigen Jahren ein "normales Leben" als Student geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
E.Gasser--VB