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Baden-Württemberg muss nicht für Verletzung durch umstürzenden Baum zahlen
Ein Mann, der durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt wurde, bekommt keinen Schadenersatz vom Land Baden-Württemberg. Das Landgericht Baden-Baden wies die Klage auf Schmerzensgeld von mindestens 60.000 Euro und Schadenersatz für Verdienstausfall am Donnerstag ab. Die 180 Jahre alte Linde im Rastatter Schlossgarten war im Juli 2021 bei starkem Wind in etwa viereinhalb Metern Höhe abgebrochen.
Vier Menschen, die im Biergarten saßen, wurden verletzt. Der Kläger trug nach Gerichtsangaben "erhebliche" Verletzungen davon. Er warf dem Land als Eigentümer des Schlossgartens vor, den Baum nicht ausreichend kontrolliert und so die Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben.
Das konnte das Landgericht aber nicht feststellen. Es befragte mehrere Zeugen und ließ von einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Danach kam es zu dem Schluss, dass das Land seiner Pflicht nachgekommen sei.
Im August 2020 sei der Baum von Experten begutachtet worden. Dabei seien keine auffälligen Schäden festgestellt worden, von außen haben die Linde intakt ausgesehen.
Nach dem Unfall habe sich herausgestellt, dass der Baum in Höhe der Bruchstelle von einem Pilz befallen und der Stamm ausgehöhlt war. Das sei der Grund für den Abbruch gewesen. Bei der jährlich gemäß der Richtlinien stattfindenden Kontrolle sei das aber noch nicht erkennbar gewesen, erklärte das Gericht.
I.Stoeckli--VB