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Urteil gegen Tagesvater wegen Misshandlung von Kleinkind rechtskräftig
Die Verurteilung eines Tagesvaters zu acht Jahren Haft wegen Misshandlung eines Babys vor dem Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat eine gegen das im Oktober verkündete Urteil gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte.
Der Tagesvater hatte ein in seiner Obhut befindliches Baby heftig geschüttelt und es schwer verletzt. Der kleine Junge erlitt ein Schütteltrauma und trug eine schwere Hirnverletzung davon. Er ist seitdem behindert. Das Kind war zum Tatzeitpunkt im August 2021 noch kein Jahr alt. Es leidet bis heute an epileptischen Anfällen, ist stark sehbehindert, linksseitig gelähmt und deutlich eingeschränkt in seiner Entwicklung.
Das Gericht sprach den Mann wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer Körperverletzung schuldig. Zudem muss der heute 43-Jährige 500.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Mit dem Urteil gingen die Richter deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft von fünf Jahren hinaus. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, welche der Bundesgerichtshof nun als unbegründet verworfen hat.
F.Stadler--VB