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100.000 Stunden Mehrarbeit: Richter warnen vor Folgen des Cannabis-Gesetzes
Vor der Abstimmung im Bundesrat zur Teil-Legalisierung von Cannabis hat der Deutsche Richterbund (DRB) eindringlich vor einer Überlastung der Justiz gewarnt. "Mit der geplanten Amnestieregelung im Cannabisgesetz kommen mehr als 100.000 Stunden Arbeit allein auf die Staatsanwaltschaften zu", erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Donnerstag in Berlin. Nach Angaben der Justizverwaltungen der Länder müssten bundesweit mehr als 200.000 Strafakten nochmals überprüft werden.
Dadurch würden hunderte Justizjuristen "durch eine rechtsstaatlich nicht gebotene Amnestieregelung über Monate für andere Aufgaben blockiert", kritisierte Rebehn. Die Amnestieregelung im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung werde dazu führen, dass Verfahrensbeteiligte zum Teil neu angehört, Vollstreckungen geändert und Betroffene aus der Haft entlassen werden müssten, erklärte der DRB-Bundesgeschäftsführer.
Besonders aufwändig sei das Verfahren bei den sogenannten Gesamtstrafen: Wenn ein Täter wegen Cannabisbesitzes und anderer Straftaten verurteilt worden sei, müsse das Gericht nun neu bewerten und entscheiden, wie hoch die Strafe ohne das wegfallende Cannabisdelikt festzusetzen sei.
Der Richterbund kritisierte des Weiteren, dass die Einzelbestimmungen des geplanten Gesetzes der Justiz weitere Arbeit bescheren würden. "Das Gesetz ist gespickt mit zahlreichen Auflagen für den Anbau von Cannabis und mit aufwendig zu kontrollierenden Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten", erklärte Rebehn. "Polizei und Ordnungsbehörden sowie die Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte dürften mit einer Flut von Zweifels- und Streitfragen konfrontiert werden."
Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch wurde kürzlich vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.
Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit der Vorlage. Landespolitiker aus mehreren Bundesländern kündigten bereits Ende Februar an, das geplante Inkrafttreten der Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern und nach hinten verschieben zu wollen. Es handelt sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Dabei muss die Länderkammer nicht zustimmen. Sie kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen, was das Inkrafttreten verzögern würde.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Mittwoch betont, dass er an der vom Richterbund kritisierten Amnestieregelung festhalten will. Es wäre nicht zumutbar, wenn wegen Cannabis-Vergehen inhaftierte Menschen im Gefängnis bleiben müssten, obwohl Cannabis legalisiert worden sei, sagte der Minister.
T.Suter--VB