-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 800.000 Menschen
-
Laver Cup: Zverev verspielt Sieg gegen De Minaur
-
Trump lehnt iranischen Plan für Hormus-Wiedereröffnung ab
-
Bayern dominieren beim Wiedersehen mit Alba
-
Bundesaußenminister Wadephul trifft russischen Kollegen Lawrow bei der UNO
-
Mindestens 16 Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Prinz Harry: Kinder sind "glücklich" in neuer Schule in Großbritannien
-
Münchens Milliardenplanung: Bund gibt "Olympia-Garantie"
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 700.000 Menschen
-
Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt
-
Dobrindt: Wollen Frontex künftig stärker bei Rückführungen einsetzen
-
Mindestens elf Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Sechs Tote bei Wohnhaus-Explosion in Athen - Vier US-Touristen unter den Opfern
-
Papst Leo XIV. feiert Messe mit 700.000 Menschen in Paris
-
München ist deutsche Bewerberstadt für Olympische Spiele und Paralympics
-
KI: China "respektiert" Trumps Wortwahl "Superintelligenz"
-
DOSB stimmt ab: München bewirbt sich um Olympia
-
Russell schafft Neustart in Baku - Antonelli Fünfter
-
Zehntausende demonstrieren bei DGB-Aktionstag gegen Sozialkürzungen
-
Nach Ceuta: Tausende protestieren in Madrid gegen Migrationspolitik
-
Klopps Heimdebüt: Nübel im Tor - Wirtz Joker
-
Nach Explosion in Athen Leichen von zwei US-Touristen aus Trümmern geborgen
-
Iran bekräftigt Plan für Hormus-Wiedereröffnung - Trump lehnt Berichten zufolge ab
-
Hunderttausende strömen in Paris zur Freiluft-Messe mit Papst Leo XIV.
-
Verkehrsminister Bilger unzufrieden mit Sanierungstempo der Bahn
-
SPD droht mit Blockade der Pflegereform im Kabinett
-
Bürgerschaftswahl in Bremen: Linke geht mit Fraktionschefin Leonidakis ins Rennen
-
Rotes Telefon für KI: USA und China richten Hotline für Zwischenfälle ein
-
Landtagswahl in Schleswig-Holstein: Fraktionschef Dirschauer ist SSW-Spitzenkandidat
-
DFB-Team trainiert mit Wirtz und Burkardt
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch millionenschweren Vergleich ab
-
Explosion in Haus nahe Akropolis in Athen: Ein Todesopfer aus Trümmern geborgen
-
Polizei in Delmenhorst meldet einen Toten und einen Schwerverletzten
-
Krankenhausgesellschaft fordert schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse
-
Papst Leo XIV. ruft zu würdevollem Umgang mit Migranten auf
-
116 Millionen Dollar: Basketballstar Curry bleibt bei Warriors
-
USA und China richten Kommunikationskanal für KI-Zwischenfälle ein
-
Klopp wirbt für Olympia: "Es wird Zeit"
-
OpenAI: Von Nutzern hochgeladene Bilder landen irrtümlich auf externen Internetseiten
-
Ernüchterung in Italien: "War das schon alles?"
-
Klopps Heimdebüt: Wirtz ersetzt Musiala
-
Bericht: Trump lehnt Irans Hormus-Vorschlag ab - erneute Huthi-Angriffe
-
Lula verbietet Online-Wettplattformen neun Tage vor Präsidentenwahl
-
Papst Leo XIV. feiert am Samstag riesige Messe in Paris
-
Wadephul hält Rede bei UN-Generaldebatte in New York
-
Entscheidung über deutschen Olympiabewerber - München oder Köln mit Rhein und Ruhr
-
Gewerkschaften und Linkspartei machen mit Aktionstag mobil gegen Sozialkürzungen
-
Europäische Minister tagen in München zur "Umsetzung der Migrationswende"
-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
Urteil: Bei verspätetem Einreichen kein Anspruch auf Gesundheitsbonus von Kasse
Weil er die Nachweise zu spät einreichte, hat ein bei der gesetzlichen Krankenkasse Knappschaft Versicherter keinen Anspruch auf die Auszahlung der Gesundheitsboni. Dabei ging es um die Boni für zehn Jahre, wie das Sozialgericht im niedersächsischen Braunschweig am Montag mitteilte. Es wies die Klage des Versicherten ab.
Der Mann hatte im September 2022 die Auszahlung der Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten für die Kalenderjahre 2012 bis 2022 beantragt und die Nachweise beigelegt. Die Krankenkasse lehnte es aber ab zu zahlen, weil der Antrag verspätet gestellt worden sei. Sie hatte zuvor ihre Satzung geändert.
Demnach müssen Bonusnachweise bis Ende März des Folgejahres eingereicht werden. Über diese Änderung berichtete die Knappschaft in einem Beitrag ihrer Mitgliederzeitschrift. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass der Kläger keine Möglichkeit gehabt haben sollte, von der Satzungsänderung Kenntnis zu nehmen, wie es nun erklärte.
F.Wagner--VB