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Nach Geiselnahme in Gefängnis: Sieben Jahre Haft für Halle-Attentäter Stephan B.
Der Halle-Attentäter Stephan B. ist wegen einer Geiselnahme in einer Haftanstalt in Sachsen-Anhalt zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Stendal sprach den beiden als Geiseln genommenen Justizbeamten am Dienstag zudem ein Schmerzensgeld von 8000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro sowie den Ausgleich des Verdienstausfalls zu, wie das Gericht mitteilte. Für den Angeklagten hat die neue Haftstrafe keine konkreten Auswirkungen.
Am 9. Oktober 2019 hatte der rechtsextreme Stephan B. versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen und am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die versammelten Gemeindemitglieder zu erschießen. Der Anschlag scheiterte an der gesicherten Synagogentür und Ladehemmungen der selbstgebauten Waffen, die B. für die Tat konstruiert hatte. Im Anschluss erschoss er zwei Menschen in der Stadt.
B. wurde Ende 2020 wegen zweifachen Mordes und 68-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt und verbüßte seine Haft zunächst in der Justizvollzugsanstalt Burg. Dort nahm er im Dezember 2022 zwei JVA-Bedienstete als Geiseln.
Das Landgericht Stendal sah es nun als erwiesen an, dass der Angeklagte in der JVA Burg nacheinander zwei Justizbedienstete mit einem selbst gebastelten Schussapparat bedroht, als Geisel genommen und sie mit dem Ziel eines Ausbruchs veranlasst hatte, Türen zu öffnen. Er konnte bis zur Fahrzeugschleuse vordringen, wo die Flucht endete. B. wurde damals von anderen Justizbeamten noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg warf ihm Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Die Hauptverhandlung fand im Gebäude des Landgerichts Magdeburg statt, das über einen Hochsicherheitssaal verfügt. Der Angeklagte zeigte sich in dem Prozess geständig, zudem konnte der Tatablauf durch Überwachungskameras und die Angaben einer Zeugin rekonstruiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Nach der Geiselnahme wurde B. nach Augsburg in Bayern verlegt, wo er einem Medienbericht zufolge ebenfalls Mitarbeiter angegriffen haben soll. Daraufhin wurde er erneut verlegt.
M.Schneider--VB