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Geständnis in Prozess um tödlichen Angriff auf US-Touristinnen bei Neuschwanstein
Mit einem umfassenden Geständnis hat der Mordprozess um die Gewalttat an zwei 22 Jahre und 21 Jahre alten US-Touristinnen nahe Schloss Neuschwanstein in Bayern begonnen. Der ebenfalls aus den USA stammende 31 Jahre alte Troy Philipp B. gestand am Montag vor dem Landgericht Kempten auch die Vergewaltigung und massive körperliche Attacke auf die 21-Jährige, die an den Tatfolgen starb. "Der Angeklagte hat die unfassbare Tat begangen", sagte sein Verteidiger Philip Müller.
Der aus dem US-Bundesstaat Michigan stammende B. und die beiden Frauen waren sich zufällig beim Wandern nahe dem Schloss begegnet, sie kannten sich vorher nicht. Der Fall Mitte Juni vergangenen Jahres sorgte deutschlandweit und international für Aufsehen. Das unter König Ludwig II. errichtete Schloss Neuschwanstein gilt international als eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten in Deutschland, Touristen aus aller Welt besuchen das Schloss.
B. ist wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Er soll im Bereich eines Wanderwegs oberhalb der Marienbrücke an dem Schloss die beiden Frauen angegriffen haben. Eine 22-Jährige soll er einen 50 Meter tiefen Abhang hinunter gestürzt haben, die Frau überlebte schwer verletzt. Die 21-Jährige soll er vergewaltigt und dann ebenfalls den Abhang hinab gestürzt haben, sie starb.
Laut dem Geständnis hatte B. keinen Tatplan. So habe er sich spontan zur Vergewaltigung der am Boden liegenden 21-Jährigen entschlossen. Dabei würgte und strangulierte er die Frau. "Ihm war bewusst, dass die Geschädigte ohne Hilfe sterben könnte, dennoch ließ er sie zurück", sagte sein Verteidiger Müller.
Wie dieser am Rande des Prozesses sagte, ist für die Verteidigung allenfalls bei der Attacke auf die 22-Jährige strittig, ob es sich statt um versuchten Mord nicht um eine gefährliche Körperverletzung handle. Demnach nahm B. den Abhang nicht als so gefährlich wahr.
Auch den Besitz von Kinderpornografie gestand der US-Bürger. Wie ein Ermittler als Zeuge sagte, fand sich unter den kinderpornografischen Bildern auch ein Ordner mit Bildern der kleinen Schwester des Angeklagten, die dieser heimlich gemacht habe.
"Er ist tief beschämt", sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. Die Taten lasteten schwer auf seinem Gewissen, er wolle sich bei der Familie des Mordopfers entschuldigen.
B. bestätigte auf Nachfrage des Gerichts die Richtigkeit der Darstellung seiner Verteidiger. Er wurde kurz nach den Taten festgenommen und sitzt seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Weitere Angaben will B. seiner Verteidigung zufolge in dem Prozess nicht machen.
Die Ermittlungen wecken allerdings Zweifel an der Darstellung einer spontanen Vergewaltigung. So fanden die Polizisten zahlreiche Pornofilme bei dem Angeklagten, in denen asiatische Frauen gefesselt oder ohnmächtig vergewaltigt werden.
Die beiden Tatopfer, die mit einer Europareise ihren Studienabschluss feiern wollten, waren US-Bürgerinnen asiatischer Abstammung. B. hatte sein 21 Jahre altes Opfer während der Vergewaltigung den Ermittlungen zufolge mit seinem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und die Tat auch gefilmt. Zufällig vorbei wandernde Zeugen störten die Tat.
Nach Angaben eines der ermittelnden Polizisten wollten die beiden Frauen eigentlich am Tag nach der Tat ihre Europareise beenden und in die USA zurückfliegen. Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 13. März angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht B. eine lebenslange Haftstrafe.
D.Schaer--VB