-
Lula verbietet Online-Wettplattformen neun Tage vor Präsidentenwahl
-
Papst Leo XIV. feiert am Samstag riesige Messe in Paris
-
Wadephul hält Rede bei UN-Generaldebatte in New York
-
Entscheidung über deutschen Olympiabewerber - München oder Köln mit Rhein und Ruhr
-
Gewerkschaften und Linkspartei machen mit Aktionstag mobil gegen Sozialkürzungen
-
Europäische Minister tagen in München zur "Umsetzung der Migrationswende"
-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
Prozess um Missbrauch bei Schlafwandeln: Gericht verurteilt früheren Staatsanwalt
In einem Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch durch einen angeblich schlafwandelnden früheren Staatsanwalt hat das Landgericht Lübeck den Beschuldigten unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Mittwoch als erwiesen an, dass der 52-Jährige 2019 nachts seinen eigenen Sohn missbraucht hatte. Von Schlafwandeln ging sie nicht aus.
Der Beschuldigte hatte sich während des vor rund zwei Wochen begonnenen Prozesses in der schleswig-holsteinischen Stadt nicht mehr zu den Vorwürfen geäußert. Bei den vorangegangenen Ermittlungen hatte er aber ausgesagt, die Tat als Schlafwandler und somit im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen zu haben. Die Klärung der Frage nahm deshalb in dem Verfahren viel Raum ein.
Das Gericht überzeugte die Argumentation angeblichen Schlafwandelns am Ende nicht. Laut Sprecher verwies die Kammer unter anderem auf den Tatablauf, der als eine Art mehrstufiges Geschehen mit Interaktion und Reaktion zu verstehen sei. Außerdem habe es aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten keine Schilderungen von vergleichbaren Vorfällen mit Schlafwandeln gegeben.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil wich fundamental von den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ab, die einen Freispruch gefordert hatten. Lediglich die Nebenklage, die den Sohn des Manns vertrat, sprach sich in dem Strafverfahren für eine Verurteilung aus.
Zugunsten des Beschuldigten berücksichtigte das Gericht nach Angaben des Sprechers, dass es sich bei dem Geschehen im März 2019 um eine isolierte einmalige Tat gehandelt hatte. Weder davor noch danach habe es weitere Vorfälle gegeben. Strafmildernd wirkte sich demnach auch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensdauer von zweieinhalb Jahren aus, die der Angeklagte nicht zu verantworten habe. Vier Monate der Strafe gelten deshalb schon als verbüßt.
Der Fall hatte eine längere Vorgeschichte. Die Ermittlungen gegen den früher bei der Staatsanwaltschaft Lübeck tätigen Beschuldigten führte die Staatsanwaltschaft Kiel, die allerdings ebenso wie später auch die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft zunächst von einer Anklageerhebung absah. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig ging dann im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens aber von einem hinreichenden Tatverdacht aus, weshalb es doch zum Prozess kam.
Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich der Beschuldigte 2019 selbst angezeigt, nachdem er von Familienmitgliedern von seiner Tat erfahren haben wollte. Eigenen Angaben zufolge schlafwandelte er zur Tatzeit und hatte keine Erinnerung. Medienberichten zufolge reichte die Ehefrau des Angeklagten und Mutter des Kinds später die Scheidung ein. Es kam zur Trennung.
W.Huber--VB