-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
Karlsruhe: Geständnis muss bei Deal in kompliziertem Strafprozess überprüft werden
Auch bei einer Absprache in einem Strafprozess, einer sogenannten Verständigung, muss das Recht auf ein faires Verfahren gewährt bleiben. Dazu kann beispielsweise gehören, dass ein Geständnis bei komplizierter Sachlage überprüft wird, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervorgeht. (Az. 2 BvR 2103/20)
Das Gericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Manns statt, der wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Es ging um die Beschäftigung von ausländischen Arbeitern auf dem Bau, für die laut Urteil keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern gezahlt worden waren.
Über den Fall verhandelte zunächst das Amtsgericht in Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt. Dieses schlug einen Deal vor: Bei einem Geständnis sicherte es eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Monaten zu. Der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft stimmten zu. Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant die Tatvorwürfe aus der Anklage bestätige und der Angeklagte selbst sage: "Das ist richtig so."
Es gab keine Beweisaufnahme, um die Erklärung zu überprüfen und den Sachverhalt weiter aufzuklären. Der Angeklagte wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er wandte sich daraufhin an das Oberlandesgericht Naumburg. Auch die dortige Generalstaatsanwaltschaft beantragte, den Fall neu aufzurollen. Das Oberlandesgericht erklärte die Feststellungen des Amtsgerichts aber für ausreichend, woraufhin der Mann Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegte.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass ihn die Urteile in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzten. Das Amtsgericht hätte zwingend zusätzlich zum Geständnis Beweise erheben müssen, vor allem weil das Verfahren komplex sei und die Qualität des Geständnisses gering. Das Verfassungsgericht verwies den Fall zurück an das Amtsgericht.
In einem weiteren Fall gab es dem Beschwerdeführer teilweise recht. Auch hier ging es um die Absprache in einem Strafprozess in Sachsen-Anhalt, diesmal vor dem Amtsgericht Magdeburg, der wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei geführt worden war und mit der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe geendet hatte.
Der Beschwerdeführer wandte sich an das Oberlandesgericht Naumburg und gab an, dass er nur über das Ergebnis der Verständigung, nicht aber über weitere Einzelheiten informiert worden sei. Dieses verwarf seine Revision.
Dabei habe es aber die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte das Verfassungsgericht. Bei einer Verständigung müsse der Vorsitzende Richter deren Gegenstand und wesentlichen Inhalt mitteilen. Das Oberlandesgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen.
P.Vogel--VB