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AfD gegen Verfassungsschutz: Mündliche Verhandlung vor OVG auf März verschoben
In einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht den für Ende Februar angesetzten Verhandlungstag um zwei Wochen verschoben. Der Senat komme damit einem Antrag der AfD mit Verweis auf umfangreiche Unterlagen nach, teilte das Gericht in Münster am Dienstag mit. Die mündliche Verhandlung soll demnach am 12. März stattfinden. Bei Bedarf soll es einen weiteren Termin am 13. März geben.
Die AfD klagt vor dem Oberverwaltungsgericht zum einen gegen die Einstufung der Partei als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus, womit das Bundesamt die gesamte Partei beobachten darf. In weiteren Verfahren geht es um die Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative und des sogenannten Flügels, der sich inzwischen formal auflöste, als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
Die AfD ging gerichtlich gegen die Einstufung als Verdachtsfall vor, scheiterte jedoch im März 2022 vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Ende September entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster zu einem Eilantrag der Partei ebenfalls, dass diese bis zu einer Entscheidung nach der mündlichen Verhandlung weiter als Verdachtsfall geführt werden darf.
H.Weber--VB